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Mergers & Acquisitions

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Wirtschaftsrechtlicher, aus dem Englischen entnommener Ausdruck für die verschiedensten Formen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenskäufen.

Der Begriff "Mergers & Acquisitions" ist auch im deutschen Wirtschaftsrecht eine feste Bezeichnung geworden: Zwar gibt es keine allgemeingültige bzw. genau abgrenzbare Definition, erfasst werden die verschiedensten Formen von Unternehmensverschmelzungen, Unternehmenskäufen, Bildungen von Gemeinschaftsunternehmen sowie Unternehmenskooperationen.

Unterschieden werden die verschiedenen Formen der M&A-Transaktionen u.a. nach den Beteiligten, der Art und Weise der Durchführung und der Art und Weise der Beteiligung bzw. Kooperation.

Mergers & Acquisitions betrifft folgende Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht. Dies erfordert eine Fülle von Spezialkenntnissen, sodass sich viele Rechtsanwaltskanzleien bzw. Unternehmensberatungen auf dieses Gebiet spezialisiert haben.

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