Das Bundesinnenministerium hatte bereits in seiner Pressemitteilung vom 01.12.2010 einen Gesetzesentwurf vorgestellt, wonach besonders schwere Persönlichkeitsverletzungen im Internet verhindert werden sollen. Ein besonderes Augenmerk soll demnach auf das Veröffentlichen von persönlichen Daten im Netz ohne Einwilligung des Nutzers gelegt werden. Dabei geht es vor allem um Gesichtserkennungsdienste, die Bildung von Profilen aufgrund von Anfragen bei Suchmaschinen und die Erhebung von Standortdaten. Aber auch ehrverletzende Veröffentlichungen sollen untersagt werden. In derartigen Fällen soll der Nutzer einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Nach einem Bericht von rp-online vom 03.06.2011 soll dieser Gesetzesentwurf überarbeitet worden sein. Beispielsweise soll auch Online-Mobbing auf Webseiten untersagt werden. Der Anspruch auf Schmerzensgeld soll auch ohne Verschulden etwa des Betreibers einer Webseite bestehen. Soziale Netzwerke wie Xing oder Facebook seien nicht betroffen.
Was von dem Gesetzesentwurf zu halten ist, kann erst nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes gesagt werden.