„Europäisches Patent“ bahnt sich seinen Weg durch die EU-Institutionen

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06.05.2011532 Mal gelesen
25 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich dazu durchgerungen, ein einheitliches EU-Patent zu etablieren, so dass der Patenschutz mit einer einzigen Anmeldung für sämtliche beteiligten EU-Staaten gewährleistet ist.

Mit dem Ziel, stärkere Anreize zu setzen, um den Erfindergeist kreativer Unternehmen zu fördern, und letzen Endes auch, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen auf dem internationalen Markt zu befeuern, haben 12 EU-Mitgliedsstaaten einen Antrag gestellt, im Rahmen der "verstärkten Zusammenarbeit" ein einheitliches europäisches Patent hervorzubringen. Initiatoren dieses Vorhabens sind insbesondere Deutschland und Frankreich.

Das  im Vertrag von Lissabon neu festgeschriebene Rechtsinstitut der "verstärkten Zusammenarbeit" eröffnet einzelnen EU-Mitgliedsstaaten eine weitergehende Handlungsfreiheit als bisher. Demnach ist es nicht mehr erforderlich, dass alle 27 EU-Staaten einen einheitlichen Beschluss fassen, um Maßnahmen zu ergreifen. Im Wege dieser neuen Verfahrenstechnik können nun die kooperierenden Mitgliedsstaaten Rechtsakte ergreifen, die dann für sämtliche beteiligten Staaten verbindlich sind. Freilich bietet diese Möglichkeit mehr Flexibilität in der EU.

Dem Ziel der EU, eine Vereinheitlichung von Gesetzen voranzutreiben, die in allen Mitgliedsstaaten Geltung hat, läuft diese Methode allerdings zuwider. Nicht umsonst wird das "Prinzip der verstärkten Zusammenarbeit" aber auch als Verfahren des "Europas der zwei Geschwindigkeiten" tituliert. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass die zunächst unbeteiligten Länder später den Maßnahmen noch beiwohnen.

Im konkreten Fall ist mit einer Teilnahme Italiens und Spaniens, an der Initiative des "Einheitspatents" mitzuwirken, nicht zu rechnen, da beide Staaten angegeben haben, die Route der mittlerweile 25 EU-Mitgliedsstaaten zu blockieren.

Beide wenden sich insbesondere deshalb gegen den Vorstoß, da der Patentantrag nach der Idee von Herrn Barnier (Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungen) lediglich in die drei Amtssprachen Deutsch, Englisch und Französisch übersetzt werden soll. Aus diesem Grund favorisiert die EU-Kommission eine Lösung, bei der Patentanmeldungen in beliebiger Sprache eingereicht werden können. Die Kosten für die dann folgenden Übersetzungen der Anmeldung in die drei EPA-Sprachen würden schließlich im Wege eines Ausgleiches ersetzt.

Auf lange Sicht betrachtet, lässt sich schon jetzt sagen, dass die Möglichkeit der Anmeldung eines einheitlichen europäischen Patents die sonst erforderten Anmeldekosten um ein Vielfaches vergünstigen wird, so dass eine Ermutigung zu neuen technischen Errungenschaften anzunehmen ist. Schließlich bedarf das Vorhaben noch der Zustimmung des Rates der EU und des Europäischen Parlaments, bevor das lang ersehnte europäische Einheitspatent endlich Wirklichkeit werden kann.

 

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