Lloyd-Fonds, Wölbern Invest, Wealthcap, HGA Capital
Für manche der Beteiligten kam die Insolvenz so unerwartet wie eine Turbulenz bei bestem Flugwetter, so der Fondsmanager beim Hamburger Initiator Lloyd Fonds. Hier geht es um zwei Fonds: den Air Portfolio II mit zwei Maschinen (61 Millionen Euro) und den Dachfonds Premium Portfolio, der zum Teil in das Air Portfolio investiert hat. Wölbern Invest hatte sich bei den Fonds Global Transport Aviation Nummer zwei und drei mit jeweils einem Flieger auf die Regional Airline verlassen. Ebenso betroffen sind die Unicredit Tochter Wealthcap und HGA Capital. Deren Fonds haben sich über Genussrechte an einem Dachfonds der HSH Nordbank beteiligt. Da die Bedingungen in der Luftfracht schlechter sind als im Jahr 2007, bemüht sich die Aircraft Leasing & Management nun um neue Leasingnehmer. Bei den Lloyd-Fonds übernimmt dies Doric, selbst ein Initiator geschlossener Fonds. Hierbei wird es zukünftig nicht leicht sein, einen neuen Mieter zu finden.
Haftung für falsche Beratung
Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Flugzeugfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Flugzeugfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Hierbei können Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie die Beteiligung nicht geschlossen. Betroffene Anleger von Flugzeugfonds sollten deren in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.