Das chinesische Verbraucherschutzgesetz - Zweites Amendement - Teil II

Das chinesische Verbraucherschutzgesetz - Zweites Amendement - Teil II
17.02.2014233 Mal gelesen
Fortsetzung zu Teil I. - Veröffentlicht am 14.02.2014 Teil II. Haftung, Art. 48 ff. a. Personenschaden, Art. 49 Im Falle eines Personenschadens sind medizinische Behandlungskosten, Krankpflegekosten, Transportkosten sowie andere zum Zweck Heilung entstandenen angemessenen Kosten zu ersetzen. Hierzu zählt auch ist das verminderte Einkommen während der Krankheitszeit. Kommt es zu körperliche Behinderungen, sind zudem die Behinderungsentschädigung und die Kosten der Unterstützungsausrüstung wegen der Behinderung zu begleichen. Kommt eine Person zu Tode, sind an die Hinterbliebenen Entschädigung des Todes wegen und die Bestattungskosten zu zahlen.

Fortsetzung zu Teil I. - Veröffentlicht am 14.02.2014

Teil II. Haftung, Art. 48 ff.

a. Personenschaden, Art. 49

Im Falle eines Personenschadens sind medizinische Behandlungskosten, Krankpflegekosten, Transportkosten sowie andere zum Zweck Heilung entstandenen angemessenen Kosten zu ersetzen. Hierzu zählt auch ist das verminderte Einkommen während der Krankheitszeit. Kommt es zu körperliche Behinderungen, sind zudem die Behinderungsentschädigung und die Kosten der Unterstützungsausrüstung wegen der Behinderung zu begleichen. Kommt eine  Person zu Tode, sind an die Hinterbliebenen Entschädigung des Todes wegen und die Bestattungskosten zu zahlen.

b. "Vermögensschaden", Art. 52

Gemäß dem Wortlaut des Art. 52 ist der Produktbetreiber bzw. Dienstleister im Fall eines Vermögensschadens verpflichtet, nach dem entsprechenden Gesetz oder der Parteienvereinbarung Reparatur, Umtausch, Rücknahme, Rückzahlung bzw. Schadensersatz etc. zu leisten. Der Begriff  "Vermögensschaden" umfasst hierbei mehr als die typische Gewährleistung, da hiervon noch Schadensersatzansprüche bzgl. Drittprodukte betroffen sind.

c. Geldstrafe, Art. 55

Liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor, ist der Verbraucher gem. Art. 55 Abs. 1 berechtigt, neben den tatsächlich entstandenen Kosten eine zusätzliche Entschädigung ab 500 RMB bis zum dreifachen des Kaufpreises zu verlangen, soweit nichts abweichendes gesetzlich geregelt ist.

Wenn der Produktbetreiber bzw. Dienstleister trotz Kenntnisse der Mängel dem Verbraucher das Produkt bzw. Service anbietet und damit einen Personenschaden verursacht worden ist, ist der Verbraucher berechtigt, das Dreifache des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen, Art. 55 Abs. 2.

d. Bußgeld bzw. Ahndungen, Art. 56

Ist eine der folgenden Handlung begangen worden, sind als verwaltungsrechtliche Ahndungen wie Warnung, Bußgeld bis zum Zehnfachen des Verkaufswerts, Entziehung des illegalen Einkommens plus Bußgeld bis zu 50.000,00 RMB vorgesehen. Schwere Fällen werden mit einem Geschäftsverbot und/oder einer Entziehung der Geschäftslizenz geahndet:

(1). Verkauf ungeeigneter Produkte und schlechter Service, die die Sicherheit von Personen und Sachen gefährden;

(2). Verkauf gefälschter Produkte;

(3). Produzieren des gesetzlich ausdrücklich ausgemusterten Produkts oder Verkauf der verderblichen, abgelaufenen Produkte;

(4). Falsche Angabe des Produktorts, Herstellers, Herstellungsdatum bzw. der besonderen Qualitätszeichen;

(5). Verkauf des Produkts ohne gesetzlich zwingende Inspektion bzw. Quarantäne;

(6). Falsche bzw. irrführende Werbung oder Äußerung;

(7). Verweigerung bzw. Verzögerung der von der zuständigen Behörde angeordneten Maßnahme, z.B. Verkaufsverbot, Produktrückruf, Produktvernichtung usw.;

(8). Verweigerung bzw. Verzögerung der Leistung der vom Verbraucher geforderten Gewährleistung bzw. Schadenersatz;

(9). Verletzung der Menschenwürde, Freiheit bzw. Datenschutz des Verbrauchers;

(10). sowie andere Verletzungen gegen den gesetzlichen geregelten Verbraucherschutz.

Soweit eine der vorgenannten Handlungen vorliegt, wird diese von Amts wegen im Handelsregister notiert und veröffentlicht.

Das neue modifizierte Verbraucherschutzgesetz bezweckt in erster Linie, die Plagiate und gesundheitsschädlichen Produkte von dem chinesischen Markt zu entfernen. Davon profitiert nicht nur der Verbraucher, sondern indirekt auch die ausländischen Unternehmen, die Ihre hoch qualifizierten bzw. namhaften Produkte in China vertreiben wollen.