Es gibt einen Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten. Ziel der Untersuchung ist es, die nationalen Behörden bei der Verbesserung der Justizsysteme zu unterstützen indem Vergleichswerte aus den anderen Mitgliedstaaten transparent gemacht werden.
Die Untersuchung hat im Wesentlichen die Effizienz der Justizsysteme (gemessen an Verfahrensdauer, Verfahrensabschlussquote und Anzahl der anhängigen Verfahren), die Qualität (Fortbildung, Beobachtung und Bewertung der Gerichtstätigkeit, Nutzerzufriedenheit, personelle und finanzielle Ausstattung) sowie die Unabhängigkeit der Justiz zum Gegenstand gehabt. Letztere wird aufgrund von Umfragen zur Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die allgemeine Öffentlichkeit und durch Unternehmen ermittelt.
Was die Effizienz der Justizsysteme angeht, fällt auf, dass Deutschland und Spanien im Hinblick auf die Verfahrensdauer von Zivil- und Handelssachen im Mittelfeld liegen und sich gar nicht wesentlich voneinander unterscheiden (2014: Deutschland knapp 200 Tage, Spanien knapp über 300 Tage, jeweils für die I. Instanz). Deutschland liegt bei den Ausgaben für die Justiz auf einem der vorderen Ränge, was sich auch in der relativ guten personellen Ausstattung der Gerichte widerspiegelt (auf 100.000 Einwohner kommen z.B. in Deutschland 24 Richter, in Spanien nur 12). Demgegenüber liegt die Anwaltsdichte in Spanien (pro 100.000 Einwohner 291 Anwälte) noch deutlich über der in Deutschland (202 Anwälte je 100.000 Einwohner). Unter den Spitzenreitern ist Deutschland was die Förderung und den Einsatz alternativer Methoden zur Streitbeilegung (Mediation, Schiedsverfahren) angeht. Nach Umfragen sowohl in der allgemeinen Bevölkerung als auch bei Unternehmen wird die Justiz in Deutschland mit vergleichsweise hoher Unabhängigkeit wahrgenommen.
April 2016
Thomas Rinne
Rechtsanwalt/Abogado
rinne@buse.de