Individualarbeitsrecht

Individualarbeitsrecht Arbeitgeber

Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zwar können die Parteien ein solches privatautonom bestimmen, aufgrund der - oft - sozial überlegendere Stellung des Arbeitgebers müssen dennoch rechtliche Rahmenbedienungen zum Schutz des Arbeitnehmers geschaffen werden. Vor allem in den Bereichen wie Urlaubsansprüche, Kündigung, Arbeitszeiten oder der allgemeinen Gleichberechtigung ist der Arbeitnehmer besonders schutzbedürftig. Hier finden sich zwingende Vorschriften, von denen auch im Arbeitsvertrag nicht Abstand genommen werden kann.

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