
Bei Zeitverträgen ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch die sachgrundlose Befristung weiterhin zulässig
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Im Arbeitsrecht ist das Verbot der sachgrundlosen Befristung im Teilzeit- und Befristungsrecht im Falle einer vorherigen Beschäftigung des Öfteren ein Thema bei Zeitverträgen. Erst vor kurzer Zeit hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot auch weiterhin verfassungskonform ist.

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Verhalten gegenüber Vorgesetzten gehört ins Zeugnis - LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern bei Vertragsende ein Zeugnis zu erteilen. Die Beurteilung muss sich auf Verlangen der Arbeitnehmer auch auf Leistung und Verhalten erstrecken. Das Schreiben qualifizierter Zeugnisse ist jedoch für etliche Chefs eine Herausforderung.

Kürzung von Jubiläumsgeld nur eingeschränkt möglich - ArbG Cottbus, Urteil vom 20.04.2017 - 11 Ca 10481/16
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Der Monatslohn ist nicht alles. Die Zufriedenheit von Mitarbeitern steigt mit zusätzlichen Schmankerln. Das Jubiläumsgeld zum Zehnjährigen beispielsweise ist ein gern genommenes Extra. Gut. Jubiläumsgelder gibt es immer seltener. Trotzden ist das Eindampfen nicht so einfach.

Arbeitsrecht Bonn: der Urlaubsantrag
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Wann eine Entscheidung über den Urlaubsantrag getroffen sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt.
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Das "Faulpelz - Syndrom": Low Performance ein ernstes arbeitsrechtliches Problem
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Optimale Reaktionen des Arbeitgebers bei Low Performance

Vom Schreibtisch in die Psychiatrie - Burn out
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Burn out in der arbeitsrechtlichen Praxis

BAG: Kündigung trotz Elternzeit möglich
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Junge Eltern haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Diesen Anspruch muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren. Allerdings muss die Elternzeit auch formgerecht verlangt werden.

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BAG zur Befristung von Arbeitsvertrag trotz vorhergehender Beschäftigung beim Arbeitgeber
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Ein Arbeitgeber darf normalerweise einen früheren Arbeitnehmer nach mehr als drei Jahren befristet einstellen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Allerdings stellt dieses Urteil keinen Freibrief für Arbeitgeber dar.

Rückzahlung von Ausbildungs- und Schulungskosten
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In Zeiten immer stärkerer Konkurrenz wird es für die Betriebe immer wichtiger, ihre Mitarbeiter zu spezialisieren und fortzubilden. Die Arbeitnehmer müssen hierzu Schulungen besuchen, die mit nicht unerheblichen Kosten für den Betrieb und Fehlzeiten verbunden sind. Im Gegenzug profitiert der Betrieb im Anschluss der Fortbildung von dem erlangten Wissen des Arbeitnehmers.