Schnelle Scheidung trotz Streit

Güterrecht
20.02.202044 Mal gelesen
Eine Scheidung kann trotz Streit über das Vermögen verkürzt werden.

Die Scheidung kann deutlich verkürzt werden, wenn man den Zugewinnausgleich gesondert abhandelt. Scheidung und Rentenausgleich bilden den Scheidungsverbund in der Basisversion. Das langsamste Element bestimmt das Tempo. In der Regel ist das der Rentenausgleich (Versorgungsausgleich).

Der Scheidungsverbund kann erweitert werden, indem ein Ehegatte zusätzlich bei Gericht noch beantragt, dass etwa das Vermögen (Zugewinnausgleich) geregelt wird. Dann kann das Gericht die Ehe erst scheiden, wenn nicht nur die Rente aufgeklärt, sondern auch alles zum Vermögen geschrieben wurde. Nicht selten müssen Verkehrswertgutachten über Immobilien eingeholt oder Zeugen vernommen werden. In vielen Fällen muss das Gericht den einen Ehegatten erstmal dazu verpflichten, sein Vermögen offen zu legen bevor überhaupt ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann.

Die Scheidung kann sich dadurch über Jahre hinziehen, was alle Beteiligten belastet.

Zwar kann jeder Ehegatte beantragen, dass Teile des Scheidungsverbunds abgetrennt und unter anderem Aktenzeichen unabhängig von der Scheidung verhandelt werden. Der Weg für die Scheidung ist dann frei, die Ehe kann schneller geschieden werden. Diese Abtrennung ist aber nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und bedarf in der Regel auch der Zustimmung des anderen Ehegatten, der aber oftmals auch ein Interesse an einer langen Scheidung haben kann.

Hier bietet sich die von vielen Anwälten übersehene, vom Gesetz aber ausdrücklich gestattete Möglichkeit an, einen vorzeitigen Zugewinnausgleich zu beantragen. Hat dieser Antrag Erfolg, muss das Gericht den Zugewinnausgleich aus dem Scheidungsverbund abtrennen. Einer Zustimmung des anderen Ehegatten bedarf es in diesem Fall nicht.

Durch den Beschluss, der den vorzeitigen Zugewinnausgleich anordnet, wird der Güterstand vorzeitig, d.h. vor Rechtskraft der Scheidung, beendet. Damit wird der Anspruch auf Zugewinnausgleich sofort fällig, über ihn muss dann auch sofort entschieden werden und nicht erst zusammen mit der Scheidung.

Für den Ehegatten, der einen Zugewinnausgleich von dem anderen erwartet, hat dies zudem den Vorteil, dass der Zugewinnausgleich sofort und nicht erst ab Rechtskraft der Scheidung von dem anderen zu verzinsen ist. Bei größeren Vermögen könnte sich das durchaus lohnen.

In jedem Fall ist daher einzeln und am besten mit fachanwaltlicher Hilfe zu prüfen, ob ein Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich Sinn macht.