Güterrecht

Güterrecht

Das Güterrecht befasst sich mit der Zuordnung von Vermögensgütern in der Ehe oder anderen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften. Weiterhin wird festgelegt, wie das gemeinsame Vermögen und erzielte Zuwächse im Falle einer Trennung aufzuteilen sind. Das deutsche Güterrecht unterscheidet seit dem Gleichberechtigungsgesetz 1957 zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Ist kein Ehevertrag geschlossen, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ebenso muss der Ehevertrag zu seiner Geltung rechtlich wirksam sein.

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