Bootleg Abmahnung erhalten - was tun?

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
03.02.2016356 Mal gelesen
Insbesondere die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg verschickt seit Jahren Abmahnungen wegen des Angebots und Verkaufs von Bootleg CD und DVD.

Wenn Sie sich für diesen Beitrag interessieren, haben wahrscheinlich auch Sie eine Bootleg-Abmahnung erhalten. So mahnt die in Hamburg ansässige Kanzlei Sasse und Partner im Namen verschiedener Rechteinhaber wegen Bootleg Angebote auf eBay, Amazon & Co. ab.

Was sind "Bootlegs"?

Unter "Bootlegs" versteht man nicht autorisierte Tonaufnahmen und Mitschnitte (oft Live-Aufnahmen von Konzerten) und deren Verbreitung durch inoffizielle Tonträger. Diese Aufnahmen bzw. die Tonträger wurden also niemals mit Zustimmung der Musikgruppen bzw. der Rechteinhabern aufgenommen, veröffentlicht und in den Verkehr gebracht.

Welche Kanzlei mahnt welche Bootlegs für wen ab?

Bootleg Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner

Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt Bootlegs CD und DVD von Genesis bzw. Phil Collins, Pink Floyd, Iron Maiden und Mötley Crüe auf CD oder DVD. Die Musiker bzw. Bandmitglieder haben ihre Urheberrechte zur Verwertung an Gesellschaften abgetreten. Im Namen dieser Gesellschaften versendet die Kanzlei Sasse und Partner die Bootleg Abmahnungen. Daher mahnen z.B. nicht die Bandmitglieder

  • von Mötley Crüe ab, sondern die Masters 2000. Inc.
  • von Pink Floyd ab, sondern die Pink Floyd Music Ltd.
  • von Iron Maiden ab, sondern die Iron Maiden Holdings Ltd.
  • von Genesis bzw. Phil Collins selbst ab, sondern die Gelring Ltd.

Die Masters 2000, Inc. ließ von der Kanzlei Sasse und Partner bisher folgende Mötley Crüe Bootleg CD und DVD wegen Urheberrechtsverletzung abmahnen:

"Mötley Crüe - On With the Show - Frenso Boston 1986"

"Mötley Crüe - Too Young to Fall in Love / Japan"

"Mötley Crüe - Off the Record"

"Mötley Crüe - Live Wire"

"Mötley Crüe - Lewd, Crüed & Tattoed/Live"

Die Rechteinhaber an Werken von Genesis, Phil Collins, Pink Floyd und Iron Maiden ließen von Sasse und Partner z.B. folgende Bootleg CD auf eBay und Amazon wegen Urheberrechtsverletzung abmahnen:

"Genesis - Afterglowing - Live USA"(Genesis)

"Pink Floyd - The Alternative Side of the Moon" (Pink Floyd)

"Iron Maiden - In Italy" (Iron Maiden).

Bootleg Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker

Aber nicht nur Musik obiger, etwas in die Jahre gekommener Bands wird abgemahnt, sondern auch Musik von Bands, von denen man dies eher nicht erwartet hätte. So mahnte die Kanzlei Zimmermann & Decker im Namen von zwei Mitgliedern der Gruppe "Böhse Onkelz" folgende Bootleg-Tonträger ab:

"Böhse Onkelz - Nichts ist für die Ewigkeit - Hockenheimring 20.06.2014"

"Böhse Onkelz Live Hockenheimring 2014"

Ist der Verkauf von Bootlegs auf eBay und Amazon verboten?

Die Antwort hierauf ist klar: Ja!

Da nach dem Urhebergesetz allein die Urheber (siehe §§ 15 ff UrhG) bzw. die Musiker (siehe §§ 76 ff UrhG) oder die Tonträgerhersteller (siehe §§ 85 ff UrhG) berechtigt sind, darüber zu entscheiden, ob ihre Werke (Texter, Komponist) bzw. ihre Darbietungen (Musiker) aufgenommen bzw. Tonträger (Tonträgerhersteller) vervielfältigt und verbreitet werden, stellt sowohl die Aufnahme von Konzerten ohne Zustimmung der Musiker bzw. Rechteinhaber als auch die Verbreitung von unautorisierten Tonaufnahmen einen Urheberrechtsverstoß dar.

Kann man sich gegen Bootleg Abmahnungen erfolgreich wehren?

Eine andere Frage ist allerdings, wer abmahnen darf bzw. hat der richtige abgemahnt? Wegen Urheberrechtsverletzungen durch Verkauf von Bootlegs auf eBay darf nur derjenige abmahnen und Schadensersatz verlangen, der über die erforderlichen Urheberrechte verfügt. Der Abmahner muss spätestens im Klageverfahren entsprechende Lizenzverträge vorlegen. Hier lohnt es sich genauer hinzuschauen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass auch Abmahnkanzleien erst im Klageverfahren feststellen, dass ihre Mandanten nicht über die erforderlichen Urheberrechte verfügten. So erging es auch der Kanzlei Sasse und Partner in Klageverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg bei Abmahnungen der Masters 2000, Inc. wegen Mötley Crüe DVD Bootlegs auf eBay.

Wer muss beweisen, dass es sich um ein Bootleg handelt?

Grundsätzlich muss derjenige, der Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung geltend macht, die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen darlegen und beweisen. Demzufolge muss der Rechteinhaber bzw. die Abmahnkanzlei bei einer Bootleg Abmahnung darlegen, dass und warum es sich bei dem Tonträger um eine unautorisierten Mitschnitt bzw. Tonträger handelt. Hierfür genügt es jedoch, dass die Rechteinhaber vortragen, dass der Tonträger nie offiziell erschienen ist. Sodann ist es an dem Abgemahnten darzulegen und zu beweisen, dass und warum es sich tatsächlich nicht um ein Bootleg handelt. Selbst wenn es sich tatsächlich einmal nicht um ein Bootleg handeln sollte, dürften dem Abgemahnten oft die erforderlichen Kenntnisse fehlen, um das Vorliegen eines autorisierten Tonträgers zu beweisen.

Was droht bei einer Urheberrechtsverletzung wegen des Angebots von Bootlegs auf eBay oder Amazon?

Nach dem Urheberrechtsgesetz stehen dem Urheber bzw. Rechteinhaber bei einer Urheberrechtsverletzung Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Vernichtung zu. Wichtig hierbei zu wissen: Der Unterlassungsanspruch setzt kein Verschulden des Verletzers voraus. Zur Unterlassung (und somit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) ist also auch derjenige verpflichtet, der nicht wusste, dass es sich um ein Bootleg handelt. Handelte der Verletzer schuldhaft (fahrlässig genügt; wird bei gewerblichen Verkäufern angenommen), steht dem Urheber bzw. Rechteinhaber zudem Schadensersatz zu. Hat der Rechteinhaber mit der Geltendmachung seiner Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz einen Anwalt beauftragt, muss der Verletzer ihm schließlich auch die Anwaltskosten (sog. Abmahnkosten) erstatten.

Was heißt das in Zahlen?

Die Kanzlei Sasse und Partner fordert in ihren Abmahnungen neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Schadensersatzbeträge in Höhe von bis 600 EUR und üblicherweise Abmahnkosten in Höhe von 845,00 EUR, jeweils berechnet nach einem Streitwert von 15.000 EUR.

Wie reagiere ich auf eine Bootleg Abmahnung?

Sie sollten die Bootleg Abmahnung weder ignorieren noch vorschnell die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und den Zahlungsforderungen nachkommen. Wir raten dringend, nach Erhalt einer Bootleg Abmahnung einen auf Urheberrecht und Bootlegs spezialisierten Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung zu beauftragen. Nach unserer Erfahrung werden auch Bootleg Abmahnungen zu Unrecht ausgesprochen bzw. besteht nicht immer ein Anspruch auf Zahlung der geltend gemachten Zahlungen. In Bootleg Klageverfahren stellte sich z.B. heraus, dass die im eigenen Namen auf Abmahnkosten klagende Abmahnkanzlei nicht Inhaberin der Zahlungsansprüche war (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.03.2013). Oder die Gerichte wiesen einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz ab, da der Abgemahnte nicht wusste, dass es sich um eine Bootleg CD handelte (Amtsgericht Köln, Urteil vom 20.10.2014)

Nicht jede Bootleg Abmahnung bzw. Bootleg Klage ist berechtigt

Voraussetzung für eine berechtigte Bootleg Abmahnung ist nicht nur, dass die angebotene CD oder DVD tatsächlich ein Bootleg ist. Ferner ist erforderlich, dass der Abmahner tatsächlich über die entsprechenden Urheberrechte bzw. Leistungsschutzrechte verfügt. Spätestens im Klageverfahren muss der Abmahner die vollständige Rechtekette darlegen und beweisen. Hier gilt es - oft englischsprachige - Lizenzverträge zu prüfen. Zudem sind bei Musikgruppen spezielle Vorschriften im Urhebergesetz zu beachten, wonach diese nur gemeinsam über die Verwertung ihrer Darbietungen entscheiden dürfen.

So haben wir z.B. in vor dem Amtsgericht Hamburg anhängigen Klageverfahren der Kanzlei Sasse und Partner für die Masters 2000, Inc. wegen der Bootleg-DVD "Mötley Crüe - Lewd, Crüed & Tattoed/Live" bestritten, dass diese Inhaberin der erforderlichen Leistungsschutzrechte ist. Das Amtsgericht Hamburg wies Sasse und Partner in Hinweisbeschlüssen darauf hin, dass ihre Klagen bisher unbegründet sind.

Ein Gang zum Anwalt lohnt sich in jedem Fall

Wir raten daher, sich nach Erhalt einer Bootleg Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen. Weder sollte die Abmahnung einfach beiseite gelegt noch sollte den Forderungen der Abmahnkanzlei ohne Prüfung der Erfolgsaussichten einer Abwehr bzw. Kostensenkung nachgegeben werden.

Ein Gang um Anwalt lohnt sich bereits deshalb, da die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung oft zu weit gehen oder Forderungen enthalten, die in einer Unterlassungserklärung schlicht weg nichts zu suchen haben (z.B. Anerkennung der Auskunftspflicht und Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten in einer bestimmten Höhe). Unterschreibt man solche weitgehenden Erklärungen, ist man daran gebunden, muss also die darin angeführten Beträge zahlen. Ega, ob die Abmahnung berechtigt war oder die Forderungen zu hoch.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Sollten Sie eine Bootleg Abmahnung, z.B. von der Kanzlei Sasse und Partner erhalten und diesbezüglich Fragen haben oder eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns. Gerne vereinbaren wir kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei oder besprechen die Rechtslage und das weitere Vorgehen mit Ihnen am Telefon.

Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich zu fairen Pauschalpreisen. Sollten wir Sie in Klageverfahren vertreten,  richten sich unsere Gebühren nach dem Gesetz (RVG), d.h. nach dem Streitwert. Über die Höhe der jeweiligen Kosten werden wir Sie selbstverständlich im ersten Gespräch aufklären. Die Kontaktaufnahme und ein erstes Gespräch am Telefon ist selbstverständlich kostenlos.