Nortruf Abmahnung: Fotorecht und Bildrecht. Was ist das?

Nortruf Abmahnung: Fotorecht und Bildrecht. Was ist das?
21.06.2015151 Mal gelesen
Das Thema "Fotorecht" bzw. "Bildrecht" ist ein Dauerbrenner. Nicht nur für Fotografen (ob Hobby oder Profi), sondern auch für Internetnutzer. Riskant ist die Nutzung fremder Fotos, weil jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Mag es sich auch nur um einen Schnappschuss handeln.

Das Thema "Fotorecht" bzw. "Bildrecht" ist ein Dauerbrenner in den meisten Kanzleien. Relevant ist es nicht nur für Fotografen (als Hobby oder Profi). Auch für Nutzer spielt es eine erhebliche Rolle. Riskant ist die Nutzung fremder Fotos, weil jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Schnappschuss handeln. Weiter ist bei der Nutzung fremder Fotos und Bilder zu beachten, dass nicht nur dem Fotografen urheberrechtliche Nutzungsrechte am Foto bzw. Bild zustehen, sondern auch der auf einem Foto abgebildeten Person Rechte (Recht am eigenen Bild, Kunsturheberrecht) zustehen. Fotonutzungen ohne Einwilligung des Fotografen oder der abgebildeten Person sind regelmäßig unzulässig und verletzen das Urheberrecht bzw. das Recht am eigenen Bild. (Kunsturheberrecht)

Bei der Erstellung und Verwertung von Fotos und Bildern können neben urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Fragen auch das Datenschutzrecht, das Markenrecht, das Eigentumsrecht, die Hausordnung und sogar das Strafrecht eine Rolle spielen.

Unberechtigte Fotonutzungen führen nicht selten zu Abmahnungen.  Abmahnungen führen zu hohen Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen. Es kann sehr teuer werden.

Wir beraten Sie unter anderem in folgenden Zusammenhängen:

  • Foto- und Bildlizenzverträge, Foto- und Bildlizenzgebühren
  • Kauf- und Leihverträge über Fotos und Bilder
  • Werkverträge zur Erstellung von Fotos
  • Werbeverträge bzgl. Nutzung von Fotos und Bildern
  • Galerie- und Ausstellungsverträge bzgl. Nutzung von Fotos und Bildern

Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei "Fotoklau" und fehlender Urheberangabe

Sie haben ein Foto erstellt oder verfügen Sie über ausschließliche Nutzungsrechte an einem Foto? Dann müssen Sie es sich nicht alles gefallen lassen. Wenn Dritte das Foto ungefragt ohne Zahlung einer Vergütung oder Urheberangabe nutzen.

In diesen Fällen helfen wir:

  • Abmahnung wegen Fotoklau bzw. fehlender Urheberangabe
  • ufforderung zur Löschung des Fotos und Unterlassung zukünftiger Wiederholungen
  • außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Auskunfts- und Zahlungsansprüche (Abmahnkosten, Schadensersatz)
  • gerichtliche Durchsetzung Ihres Unterlassungsanspruchs im Eilverfahren
  • gerichtliche Durchsetzung Ihrer Auskunft- und Zahlungsansprüche im Klageverfahren

Falls Dritte Ihre Fotos ungefragt nutzen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email.

Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen wegen Fotoklau und fehlender Urheberangabe

Wirft man Ihnen vor, dass Sie unberechtigt Fotos nutzen, müssen Sie sich aber auch nicht alles gefallen lassen. Meist sind Forderungen überzogen, da

In diesen Fällen kann ich Ihnen wie folgt helfen:

  • außergerichtliche Abwehr von Abmahnungen wegen Fotoklau bzw. fehlender Urheberangabe
  • außergerichtliche Abwehr bzw. Senkung von Abmahnkosten bzw. Schadensersatzforderungen
  • Entwurf auf den konkreten Einzelfall bezogener strafbewehrter Unterlassungserklärungen
  • Hinterlegung von Schutzschriften zur Abwehr einer Eilverfügung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Prüfung der Haltbarkeit einstweiliger Verfügungen wegen Fotoklau
  • Einlegung von Widerspruch bzw. Kostenwiderspruch bzw. Entwurf einer Abschlusserklärung
  • Vertretung in Klageverfahren auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung

Falls Sie eine Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung erhalten haben, helfen wir Ihnen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email.