Markenverletzung und Produktpiraterie - das Plagiat und seine Verfolgung

Markenverletzung und Produktpiraterie - das Plagiat und seine Verfolgung
26.03.2015464 Mal gelesen
Markenverletzungen durch Fälschungen nehmen zu und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Spezialisierte Kanzleien für Markenrecht können helfen.

In Produkten deutscher Unternehmen steckt in der Regel jede Menge Qualität, Innovation, Design etc. Der Erfolg dieser Produkte macht sie anfällig für Plagiate und Fälschungen. Markenverletzungen treten inzwischen in den meisten Produktgattungen auf - von Uhren über Bekleidungsartikel bis hin zu Sanitärarmaturen. In Asien - vor allem China - hat sich eine ganze Industrie etabliert, welche illegale Nachahmungen und Plagiate auf den Weltmärkten vertreibt. Die Auswirkungen auf die hiesige Wirtschaft und die daran hängenden Arbeitsplätze sind zum Teil fatal.


Ausmaß und Märkte der Produktpiraterie
2014 beschlagnahmte der Zoll fast 6 Millionen gefälschte Produkte und damit deutlich mehr als in den Vorjahren. Ein Hauptgrund hierfür dürfte der stetig wachsende Online-Warenverkehr sein. Wer heute z.B. Waren von chinesischen Herstellern im Internet kauft, muss damit rechnen, dass der Zoll das Postpaket zunächst zur Überprüfung einbehält, wenn der Verdacht besteht, dass z.B. Markenrechte verletzt sein könnten. In der Offline-Welt sind Fachmessen ein Hotspot für Markenschützer vom Zoll und Rechtsanwälte für Markenschutz. Das Ausmaß im Bereich der Produktpiraterie hängt sicher auch mit dem Verbraucherverhalten zusammen. Viele - vor allem junge - Konsumenten erwerben bewusst günstige Plagiate und nehmen das Urheberrecht und Markenrecht nicht besonders ernst. Markenschutz darf daher nicht allein dem Zoll und den hier tätigen Kanzleien überlassen werden. Auch die Politik muss bessere Rahmenbedingungen für den Schutz geistigen Eigentums schaffen und diesbezüglich das Bewusstsein in der Bevölkerung stärken.


Wirksames Vorgehen gegen Markenverletzungen
Eine effiziente Vorgehensweise gegen Produktfälscher und Markenverletzer setzt zunächst einmal voraus, dass die Produzenten ihr geistiges Eigentum durch die Eintragung von Marken, Gebrauchsmuster, Patenten und auch Design etc. schützen lassen. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz rate ich dringend zur größtmöglichen Sorgfalt z.B. bei der Markenanmeldung. Nur so, besteht später überhaupt die Möglichkeit gegen Plagiate und Markenverletzungen vorzugehen.
Der zweite Schritt ist dann die Markenüberwachung. Das Patent- und Markenamt überprüft nämlich nicht, ob eine neu eingetragene Marke mit einer bereits eingetragenen Marke kollidiert. Das eigene Schutzrecht muss also überwacht werden. Hierzu gehört auch die Überwachung im Internet, z.B. auf Verkaufsplattformen wie Ebay. Der mit der Anmeldung befasste Rechtsanwalt sollte daher auch mit der Markenüberwachung beauftrag werden.
Erkennt man eine Markenverletzung durch kollidierende Eintragung, Recherche im Internet oder auf Messen, sollte diese unbedingt rechtlich verfolgt werden. Wirksame Instrumente sind die Abmahnung, eine einstweilige Verfügung und schließlich die Klage vor den Zivilgerichten. Die Streitwerte, nach denen sich die vom Rechteverletzer zu tragenden Kosten des Rechtsanwalts bemessen, liegen im Markenrecht in der Regel mindestens bei 50.000 Euro. Neben Unterlassungsansprüchen können dabei natürlich auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, um Gewinne bei den illegal agierenden Konkurrenten abzuschöpfen. Im Bereich des Markenrechts sind überwiegend spezialisierte Kanzleien mit einer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung tätig. 

Weitere Informationen zum Markenrecht und zur Produktpiraterie finden Sie auf unserer Homepage:

http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html

http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/produktpiraterie-markenverletzung.html

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