Kanzlei Sasse & Partner mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Anbieten sogenannter „Bootlegs“ ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
20.09.2012353 Mal gelesen
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg versendet seit einiger Zeit Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher Bootlegs im Internet. Abgemahnt wird hierbei meist im Auftrag der Firmen „Master 2000, Inc.“, „Gelring Limited“, „Pink Floyd Music Ltd,“ und „Iron Maiden Holdings Ltd.“.

Die Abmahnungen werden wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung bzw. den Verkauf sogenannter "Bootlegs" ausgesprochen. Die Bild- oder Tonträger - meist CDs oder DVDs - wurden insbesondere auf den Internet-Verkaufsplattformen "ebay" und "amazon" angeboten, häufig nicht einmal von gewerblichen Händlern sondern von Privatpersonen.

 

Was ist ein Bootleg?

Der Begriff Bootleg bezeichnet nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch synonym von Schwarzpressung. Hinter dem Begriff "Bootlegs" verbergen sich im vorliegenden Zusammenhang Tonträger mit Aufnahmen verschiedener Musikgruppen, die von Seiten der Rechteinhaber niemals offiziell veröffentlicht und in den Verkehr gebracht worden sind.

Bei den uns bisher bekannten Fällen, bei denen Abmahnungen ausgesprochen wurden, handelte es sich insbesondere um die Tonträger  "Genesis - Afterglowing - Live USA" der Gruppe "Genesis", "Pink Floyd - The Alternative Side of the Moon" der Gruppe "Pink Floyd", "Iron Maiden - In Italy" der Gruppe "Iron Maiden" und "Mötley Crüe - Lewd. Crüed & Tattooed" der Gruppe "Mötley Crüe". Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch weitere Aufnahmen unter Beobachtung der Rechteinhaber bzw. der Kanzlei Sasse & Partner stehen.

 

Was fordert Sasse & Partner in der Abmahnung?

Geltend gemacht wird meist neben Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen bisher ausschließlich die Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte zum Zwecke der Abmahnung. Neben der Abgabe einer beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung verlangt die Kanzlei im Namen ihrer Mandantschaft meist die Zahlung eines Betrages in Höhe von 651,80 € bzw. 755,80 € zur Abgeltung der entstandenen Kosten. Darüber hinaus behält sich die Kanzlei die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten Auskunft vor.

 

Sind die Forderungen stets gerechtfertigt?

Die Berechtigung solcher Abmahnungen sowie der darin geltend gemachten Ansprüche erscheinen uns in mehrfacher Hinsicht zweifelhaft. Insbesondere die Höhe der Abmahnkosten halten wir für nicht gerechtfertigt. Zum einen ergeben sich die immensen Kosten aus den von der Gegenseite unserer Ansicht nach zu hoch angesetzten Streitwerten in Höhe von 10.000 € bzw. 15.000 €. Zum anderen sieht das Urhebergesetz die Möglichkeit eine Drosselung der Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen in einfach gelagerten Fällen im nicht gewerblichen Bereich auf 100 € pro Fall vor. Daher könnten vor allem private Verkäufer mit unberechtigt hohen Forderungen konfrontiert sein. Ob ein solcher Fall vorliegt, bedarf jedoch der konkreten Prüfung im Einzelfall. Eine pauschale Beurteilung verbietet sich daher. Darüber hinaus wird die Rechteinhaberschaft der Gegenseite in der Abmahnung ohne Vorlage ausreichender Beweise behauptet. Ob es sich dabei um die tatsächlichen Inhaber handelt, kann vom Abgemahnten meist überhaupt nicht beurteilt werden.

 

Ob ein Entgegentreten gegen eine solche Abmahnung erfolgversprechend ist, lässt sich nur anhand des jeweiligen Einzelfalls bestimmen.

 

Wie reagiere ich auf eine solche Bootleg-Abmahnung?

Wir raten Ihnen sich bei Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen und das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte - zumeist nachteilig - vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben.

Sie sollten sich daher die Zeit nehmen, zunächst eine anwaltliche Beratung einzuholen. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Rechtslage und das mögliche weitere Vorgehen.