EU-Kommission will Provider in die Pflicht nehmen bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
28.01.2011690 Mal gelesen
Die EU-Kommission setzt sich in einem Bericht mit der Frage auseinander, wie man das Recht am geistigen Eigentum im Internet besser schützen kann. Hier kommt den Providern eine bedeutsame Funktion zu.

In dem Bericht vom 22.12.2010 geht es darum, inwieweit die Richtlinie 2004/48/EG vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums umgesetzt worden ist. Nach Ansicht der EU-Kommission trage sie dazu bei, dass in den einzelnen Mitgliedsstaaten das geistige Eigentum zivilrechtlich besser geschützt werde. Es würde ein klarer Rahmen für die Durchsetzung dieser Rechte geschaffen. Das sei auch sehr wichtig.

Aus mehreren Studien ergebe sich, dass die Rechte am geistigen Eigentum häufig missachtet werden. Gerade im Internet sei es gut möglich, Urheberrechtsverletzungen beispielsweise durch das illegale Hochladen und zur Verfügung stellen von geschützter Musik und Filmen über Tauschbörsen zu begehen. Diese Taten würden oft auch von Bürgern begangen, die normalerweise gesetzestreu sind. Bei vielen Webseiten sei es einfach, derartige Verstöße zu begehen. 

Hier sind nach Ansicht der EU-Kommission gerade die Provider gefordert. Wichtig seien vor allem Maßnahmen zur Prävention sowie Verfahren zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte. Gegenüber den Providern müssten insbesondere ein Recht zur Erteilung von Auskünften und der Erteilung von vorläufigen und endgültigen gerichtlichen Anordnungen bestehen.

Näheres dazu können Sie in dem 10-seitigen Bericht der EU-Kommission vom 22.12.2010 KOM (2010) 779 selbst nachlesen. Sie können die vollständige Fassung hier aufrufen.