Ist für eine Scheidung ein zweiter Anwalt nötig?

Familie und Ehescheidung
28.12.20073051 Mal gelesen

Für den Scheidungsantrag ist grundsätzlich nur ein Anwalt notwendig. Sollte es sich um eine "einfache Scheidung" - ohne Probleme des Sorgerechts, Unterhalt, etc. handeln, ist auch nichts gegen die Beauftragung nur eines Rechtsanwalts einzuwenden. Es ist aber -auch rechtlich vorgeschrieben- einen zweiten Anwalt hinzu zu ziehen, wenn zum Beispiel auf Rechtspositionen verzichtet wird. Zu nennen wären wir hier zum Beispiel der Versorgungsausgleich, oder der Verzicht auf ein Rechtsmittel nach Scheidung (Berufung).

Aus hiesiger Sicht sollte aber in jedem Fall ein zweiter Parteivertreter für den jeweiligen Partner hinzugezogen werden, falls es Schwierigkeiten und Zweifel gibt, zum Beispiel in Vermögensfragen. Was man teilweise vermeintlich sparen kann, führt oft nicht zu einem endgültigem Frieden zwischen den Parteien, wenn sich einer am Ende "über den Tisch gezogen" fühlt. Damit sind zwei Anwälte nicht selten letztlich auch kostenärmer.

Mittlerweile werden Scheidungen auch "online" angeboten. Am Ende müssen auch die Anwälte grundsätzlich  das reguläre Honorar einfordern. "Dumpingpreise" sind idR. nicht erlaubt (RVG), auch wenn einige Angebote im Internet teilweise auf den ersten Blick so klingen mögen.

Fazit: eine Scheidung mit nur einem Anwalt macht Sinn und ist kostenärmer, wenn wirklich die Hauptprobleme beiseite geschafft wurden (zB. Sorgerecht, Unterhalt) und die Parteien sich enstprechend einig sind.

RA Sagsöz, Bonn