Familienrecht / Scheidung Bonn: Was bedeutet Rechtskraft bei einer Scheidung?

Familie und Ehescheidung
12.11.2012946 Mal gelesen
Regelmäßig wird am Ende der Verhandlung im Ehescheidungstermin, vereinzelt auch in einem gesondert anberaumten Verkündungstermin, der Scheidungsbeschluss durch das Gericht verkündet.

Damit ist das Scheidungsverfahren allerdings noch immer nicht beendet, die Parteien sind noch nicht abschließend geschieden. Denn erst mit der anschließenden Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses beginnt die einmonatige Rechtsmittelfrist zu laufen. Die Eheleute haben in dieser Zeit die Möglichkeit, die Entscheidung des Familiengerichts durch das zuständige Oberlandesgericht im Rahmen einer Beschwerde überprüfen zu lassen. Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss oder gegen Teile der darin getroffenen Entscheidung muss durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden.  Erst wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ohne dass Beschwerde oder Rechtsbeschwerde eingelegt wurde, vermag der Scheidungsbeschluss rechtskräftig zu werden. Das Familiengericht wird Ihnen dann eine weitere Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk zustellen. Der Rechtskraftvermerk ist ein auf dem Scheidungsbeschluss mit Datum aufgebrachter Stempel des Gerichts, mit dem bestätigt wird, dass die getroffene Entscheidung bestandskräftig und in Rechtskraft erwachsen ist.

Achtung: erst mit dem Datumseintrag im Rechtskraftvermerk sind die Eheleute rechtskräftig, endgültig geschieden. Die Rechtskraft hat wichtige Folgen / Auswirkungen (Krankenkassenmitgliedschaft des Partners pp.)

PRAXISTIPP:  Um den Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung zu beschleunigen besteht die Möglichkeit, bereits im Termin zur mündlichen Verhandlung bei Ausspruch der Ehescheidung einen sog. Rechtsmittelverzicht zu erklären. Soweit beide Parteien  damit einverstanden sind, wird die ausgesprochene Ehescheidung bereits zum Zeitpunkt ihrer Verkündung rechtskräftig. Dafür müssen beide Ehepartner jeweils durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten sein.

Rechtsanwalt Bonn, Sagsöz

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