Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt Hoffnungen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien eingetragene Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, entschied das Kölner Gericht aktuell. Die in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerden zu dieser Frage haben nach Einschätzung der Kölner Richter auch Erfolgsaussichten.
Es ging hier um einen Fall der Lebenspartnerschaft. Die Partner wollten auf ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse IV eintragen. Das ist nach der aktuellen gesetzlichen Regelung aber nur bei heterosexuellen Ehepartnern möglich. Nun erlangte das homosexuelle Paar beim Kölner Finanzgericht erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz. Die Richter haben wegen der grundsätzlichen Bedeutung gegen ihren Beschluss die Beschwerde zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.