Elementare Richtlinien bei Trennung und Scheidung@RA Sagsöz; Bonn

Familie und Ehescheidung
03.04.20111034 Mal gelesen
1. Ab welchem Zeitpunkt kann ich mich scheiden lassen? Um den Scheidungsantrag einzureichen, müssen die Ehegatten grundsätzlich -nach deutschem Recht- ein Jahr voneinander getrennt leben. Dies vollzieht sich idR. durch Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung.

2. Muss für eine Trennung ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung/Haus ausziehen?

Es wird gefordert, dass man ein Jahr lang getrennt von "Tisch und Bett" lebt. Ein Getrenntleben ist ggf. aber auch möglich, wenn man noch gemeinsam innerhalb der ehelichen Wohnung lebt.

3. Wie errechnet sich der Unterhalt der Ehegatten?

Beim Ehegattenunterhalt ist streng zu unterscheiden zwischen dem Trennungs- und dem nachehelichen Unterhalt.

Hinweis:  Errechnen Sie sich den Unterhalt lieber nicht selbst. Dies kann regelmäßig ein Fachmann "unfallfreier" und damit oft kostenärmer regeln.

4. Was passiert mit dem während der Ehezeit erworbenen Vermögen?

Das während der Ehe erworbene Vermögen wird im Scheidungsverfahren im Rahmen des Zugewinnausgleiches auseinandergesetzt. Achtung: etwas kann durchaus für ausländische Ehepaare gelten.

5. Wir bei der Scheidung immer ein sog. Versorgungsausgleich durchgeführt ?

Bei einer Ehe von kurzer Dauer (drei Jahre) findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt, es sei denn, dies wird ausdrücklich beantragt.

6. Wer erhält das Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern?

Regelmäßig verbleibt es auch nach Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Nur auf Antrag und in Ausnahmefällen wird einem Ehepartner das alleinige Sorgerecht übertragen.

7. Wie bemisst sich der Kindesunterhalt?

Die Höhe des Kindesunterhalts lässt sich  aus der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Auch hier gilt aber Vorsicht. Eine eigene Berechnung kann die Gefahr bergen, dass man deutlich mehr zahlt, als man müsste, zB. weil die Tabelle schon falsch gelesen wird, bzw. andere Umstände außer Acht gelassen werden.

Hinweis:

Wir bitten um Verständnis, dass keine Gewähr für die jederzeitige Aktualität/ Richtigkeit der Inhalte übernommen werden kann. Diese Darstellung enthält  keine verbindliche Rechtsauskunft. Verbindliche Aussagen sind regelmäßig gesichert möglich bei dem jeweiligen Einzelfall.