Enterbung als wirksamer Schutz vor Gläubigern

Erbschaft Testament
26.06.20092410 Mal gelesen
Ist ein Angehöriger verschuldet oder in der Insolvenz, kann es opportun sein, ihm von Todes wegen kein Vermögen zu übertragen.

Eine wirksame Enterbung durch ein Testament oder einen Erbvertrag sorgt dafür dass der Betroffene gesetzliche Erbe aus der Erbfolge ausscheidet. Handelt es sich um einen Ehegatten oder ein Kind, erhält er zwar einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben. Ein solcher Pflichtteilsanspruch kann - solange er nicht geltend gemacht wird - jedoch lediglich gepfändet, nicht aber verwertet werden. Die Nichtgeltendmachung des Pflichteilsrechts ist keine anfechtbare Handlung.

Wurde eine rechtzeitige Enterbung versäumt, bleibt dem Erben noch die Möglichkeit der Ausschlagung. Eine solche Ausschlagung ist - anders als z.B. die Abtretung eines Vermächtnisanspruchs - auch dann nicht anfechtbar, wenn sie ausschließlich dazu dient, die Zugriffsmöglichkeit der Gläubiger auf das Vermögen zu unterlaufen. In der Insolvenz gelten besondere Regeln. Auch im Insolvenzverfahren darf der überschuldete Erbe eine ihm anfallende Erbschaft ausschlagen. Nimmt er die Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode an, muss er die Hälfte des zugewendeten Vermögens an den Treuhänder herausgeben.

Weitere Informationen zum Thema Pflichtteil und Enterbung

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht, Rechtsanwalt Hamburg 

ROSE & PARTNER LLP. -  Rechtsanwälte . Steuerberater

Beratung für den Mittelstand

Hamburg - Berlin - Mailand

www.rosepartner.de, kontakt@rosepartner.de