Gewinner und Verlierer der Erbschaftsteuerreform, Erbrecht aktuell: Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

Erbschaft Testament
09.12.2008 1147 Mal gelesen

Nachdem der Bundestag die lange umstrittene Erbschaftsteuerreform bereits beschlossen hatte, hat nun auch der Bundesrat am Freitag, 05.12.2008, dieser "in letzter Minute" zugestimmt. Die Reform tritt ab dem 01.01.2009 in Kraft. Gewinner der Reform sind die nahen Verwandten. Die Steuerfreibeträge werden für Ehepartner (auch die eingetragene Lebensgemeinschaften), Kinder und Enkel erheblich erhöht. Für Ehepartner erhöht sich der Freibetrag von 307.000,00 € auf 500.000,00 € und für eingetragene Lebenspartner sogar von 5.200,00 € auf ebenfalls 500.000,00 €. Kinder der Erblasser sollen bis zu 400.000,00 € steuerfrei erben können, Enkel bis zu 200.000,00 €. Personen, die nicht zu dem genannten Kreis gehören, also auch Geschwister, Nichten und Neffen, können lediglich 20.000,00 € steuerfrei erben. Darüber hinaus soll nach der Neuregelung die zu Wohnzwecken selbstgenutzte Immobilie bei der Übertragung im Erbfall grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit sein, ohne dass dafür der persönliche Freibetrag belastet wird. Das Wohneigentum muss allerdings nach dem Erbfall 10 Jahre selbst genutzt werden und es dürfen nicht mehr als 200 m² sein. Die eigentlichen Verlierer der Reform sind die Besitzer von mehreren bzw. teuren Immobilien. Die vererbten Immobilien werden künftig nach ihrem Verkaufswert besteuert. Dieser liegt rund 40 % über dem heute maßgeblichen steuerlichen Wert. Auch jede weitere Wohnimmobilie, die nicht vom Erben selbstbewohnt wird, muss versteuert werden, und zwar anhand dem Wert, der den Freibetrag übersteigt.

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