Darlehensrecht

Darlehensrecht

Das Darlehensrecht ist auch unter dem Begriff Kreditrecht bekannt. Bei einer Kreditvergabe werden Geld oder vertretbare Sachen zur freien Verwendung auf Zeit verliehen. Das Wort Kredit ist abgeleitet von dem lateinischen Wort „creditum“, welches „das auf Treue und Glauben Anvertraute“ bedeutet. Dabei ist zwischen Unternehmens- und Verbraucherkredite zu differenzieren. Ebenso ergeben sich Besonderheiten bei Bank- und Privatkredite. Die gesetzlichen Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 488 ff. BGB) festgelegt.

Fachartikel zum Thema: Darlehensrecht