Autokredit widerrufen und Diesel PKW zurückgeben

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
30.03.20209 Mal gelesen
Der EuGH ermöglicht es nun durch einen Widerrufsjoker alte Autokredite zu widerrufen und so Wertverluste eines Diesels zu bereinigen.

Der Dieselskandal hat zu einem erheblichen Wertverlust bei Diesel-PKWs geführt. Umso ärgerlicher, wenn man weiterhin einen teuren Autokredit bedienen muss.

Nun haben Verbraucher die Möglichkeit sich von Ihrem alten Diesel zu trennen und tausende Euros zu sparen.

Möglich macht dies ein neues Urteil des EuGH. Wir sagen, wie es geht!

 

Wie könne Sie den "Widerrufsjoker" nutzen?

Wenn Sie Ihren PKW finanzieren und den Kredit ab Juni 2010 abgeschlossen haben, können Sie diesen Vertrag nun widerrufen und den Kauf komplett rückabwickeln.

Möglich macht dies ein neues Urteil des EuGH.

 

Der EuGH hat nun geurteilt, dass die Klausel zum Beginn der 14tägigen Widerrufsfrist, wie Sie in fast allen Verbraucherkrediten ab Juni 2010 verwendet wurde unwirksam ist, da die Klausel für einen Verbraucher nicht verständlich genug formuliert sei.

 

Das entscheidende Folge: Noch heute können derartige Verträge, die ab Juni 2010 geschlossen worden sind widerrufen werden!

 

Dies führt dazu, dass Verbraucher die Kreditverträge widerrufen können mit der Folge, dass auch der Kaufvertrag - als verbundenes Geschäft - mit rückabgewickelt wird. In der Folge können die Fahrzeuge an die Bank zurückgeben werden und im Gegenzug erhält man die Anzahlung und bereits gezahlten Raten zurück.

Lediglich die ohnehin geringen Zinsen, die bis zum Widerruf geleistet wurden verbleiben bei der Bank (obgleich auch dies teilweise umstritten ist).

Für Verträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen worden sind, muss noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung/Wertverlust an die Bank für die Nutzung des Autos gezahlt werden.

 

Somit beseht die Möglichkeit, dass Sie den PKW gänzlich kostenlos (mit Ausnahme der Spritkosten) bis zum Widerruf nutzen und können sich rückwirkend von weiteren teuren Kreditraten lösen.

Vor dem Hintergrund von drohenden Diesel-Fahrverboten und den damit einhergehenden Wertverlusten ist dieser "Widerrufsjoker" also ein willkommenes Geschenk.

Gleichwohl sollte jeder Vertrag im Einzelfall genau überprüft werden, bevor vorschnell gehandelt wird und durch einen übereilten Wiederruf Fakten geschaffen werden.

Hier dürfte anwaltlicher Rat sinnvoll sein.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so dürfte diese in der Regel für die Vertretung in diesem Fall aufkommen. Gerne nehmen wir eine kostenlose Voranfrage für Sie vor.

 

Lesen Sie merh über das aktuelle EuGH Urteil: zum ausführlichen Beitrag (hier klicken!)

 

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Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

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Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)