Die Vorfälligkeitsentschädigung – und wie man sie zurückbekommt

Keine Bearbeitungsgebühr bei Berechnung der VFE
01.06.202326 Mal gelesen
Sparda-Bank, Volks- und Raiffeisenbanken und Co

Aktuellen Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 4 U 134/21 und LG Bonn 17 O 89/22

 

Möglicher Vorteil für Kunden von Sparda-Bank, Volks- und Raiffeisenbanken und weiteren Kredithäusern.

 

Möglicher Vorteil für Sparkassenkunden LG Kiel 12 O 198/21

 

Eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt die Bank immer dann, wenn Kredite vorzeitig zurückgezahlt werden. Das kann durchaus teuer werden. Vorfälligkeitsentschädigung sind nicht selten fünfstellig.

Deshalb lohnt es sich genau hinzuschauen und gegebenenfalls den Kreditvertrag von einem Fachmann bewerten zu lassen.

Macht die Bank Fehler, wie in dem vom Gericht zu entscheidenden Fall, dann verliert sie den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Ziehen Sie bereits bei dem vorzeitigen Ablösen eines Kredites einen Rechtsanwalt zurate, können Sie so die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von vornherein vermeiden. Haben Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt und würden sie sich freuen das an die Bank gezahlte Geld zurückzuerhalten, dann sind die Kosten für eine Überprüfung des Darlehensvertrages gut investiert.

Häufig haben Banken und Sparkassen bei den Formulierungen zu den Pflichtangaben, insbesondere zu dem Thema Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung, Fehler gemacht. Diese Fehler führen in vielen Fällen dazu, dass der gesetzliche Anspruch entfällt. Dann kann man mit sehr guten Erfolgsaussichten sich sein Geld von der Bank zurückholen. Die Bank ist in einem solchen Fall um Ihr Geld unberechtigt Bereichert!

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