Vorfälligkeitsentschädigung - zu viel bezahlt?

Darlehensrecht
04.12.202315 Mal gelesen
Es besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Negativzinsen im Zusammenhang mit Vorfälligkeitsentschädigungen.

Für diejenigen, die einen Kredit vorzeitig zurückzahlen und eine langfristige Zinsbindung haben, ist die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank keine unbekannte Situation.

In vergangenen Niedrigzinsphasen hätte man annehmen können, dass solche Entschädigungen moderat ausfallen. Leider war das oft nicht der Fall.

 

Der Grund dafür liegt darin, dass Banken bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen Negativzinsen berücksichtigt haben. Das bedeutet, wenn der Zinsertrag bei den angenommenen Alternativanlagen im Vergleichszeitraum negativ war (was in der Vergangenheit häufig der Fall war), wurden diese negativen Zinsen auch zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung des Darlehensnehmers verwendet. Dadurch konnte der Zinsschaden für den Darlehensnehmer höher ausfallen als der tatsächlich geschuldete Vertragszins für diesen Zeitraum.

 

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat dieser  Vorgehensweise nun in seinem Urteil vom 25.7.2023, Aktenzeichen 14 U 2764/22, eine klare Absage erteilt.

 

Das Gericht stellte klar, dass der Darlehensnehmer nicht zur Zahlung von Negativzinsen verpflichtet ist, da sonst der Darlehensgeber mehr erhalten würde, als bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Darlehensvertrags.

 

Daher sollten in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen in Bezug auf ihre Berechnungsgrundlage genau überprüft werden. Insbesondere bei höheren Beträgen oder bei sogenannten kapitalersetzenden Krediten, bei denen während der Laufzeit nicht getilgt wird, sondern nur Zinsen gezahlt werden, können erhebliche Beträge zusammenkommen.

Es können nun Rückforderungen im Bereich von mehreren tausend Euro möglich sein. Besondere Vorsicht ist geboten bei Vorfälligkeitsentschädigungen, die bereits im Jahr 2020 gezahlt wurden, da hier das Ende der Verjährungsfrist droht.

 

Für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch am Telefon können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen unter der Nummer 0641 202121.