Aktuelles EuGH-Urteil bestätigt Widerruf von Verbraucherdarlehen

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28.03.2020319 Mal gelesen
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Aktuelles EuGH-Urteil bestätigt Widerruf von Verbraucherdarlehen:

In seinem aktuellen Urteil vom 26.03.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass bestimmte Widerrufsinformationen, die in zahlreichen Verbraucherdarlehensverträgen enthalten sind, nicht mit europäischem Recht in Einklang stehen. Darlehensnehmer sind in diesen Fällen von ihrer Bank nicht wirksam über das ihnen zustehende Widerrufsrecht informiert worden, so dass ein Widerruf des Vertrags selbst heute noch möglich ist.

Mehrere Millionen Kreditverträge betroffen

Betroffen sein können alle Verbraucherkreditverträge, insbesondere Immobiliendarlehensverträge sowie Autokredit- und Leasingverträge privater Haushalte, die seit Juni 2010 abgeschlossen worden sind. "In Autokreditverträgen sind teilweise noch heute die vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Formulierungen wiederzufinden", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Bei Baukrediten wurde die beanstandete Formulierung in der Regel bis März 2016 verwendet." Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den verbraucherfreundlichen Vorgaben des EuGH, können Immobilienbesitzer, die zwischenJuni 2010 und März 2016 eine Hypothekenfinanzierung aufgenommen haben, den Widerruf dazu nutzen, vorzeitig aus ihrem teuren Baukredit auszusteigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist hierbei nicht zu bezahlen.

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger rät betroffenen Kreditnehmern, die Möglichkeit zum Widerruf unbedingt von erfahrenen und darauf spezialisierten Experten überprüfen zu lassen. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase könnte ein Widerruf und eine anschließende Umfinanzierung zu günstigeren Konditionen mehrere tausend Euro wert sein.

Unsere Fachanwaltskanzlei, die bereits zahlreiche Darlehensnehmer bei dem Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen erfolgreich vertreten hat, überprüft auch Ihren Vertrag gerne auf in Betracht kommende Widerrufsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei der kurzfristigen Durchsetzung Ihrer Rechte.

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