Transportschäden in Bauprojekten: Schadensersatz von Speditionen

Transportschäden in Bauprojekten: Schadensersatz Transportschaden Spedition
17.10.202231 Mal gelesen
Überblick zur gesetzlichen Lage bei Schadenersatz für Transportschäden der Spedition innerhalb von Bauprojekten und entstandener Baumängel.

Welche Leistungsstörungsrechte habe ich bei Transportschäden 

Oftmals treten Probleme auf, wenn Rohstoffe und Materialien für das Bauprojekt beschädigt sind und eine Weiterverarbeitung nicht mehr möglich ist. Bauvorhaben können sich stark verzögern. Was bei Transportschäden zu beachten ist, zeigt folgender Artikel. 

 

Transportrisiko, Transportschaden Spedition im Bau

Als Transportrisiko bezeichnet man das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der gekauften Materialien, welche beim Transport durch den Händler bzw. des Spediteurs auftreten. Das Gesetz bestimmt unterschiedliche Rechtsfolgen für den Fall, dass der Bauherr Verbraucher, Unternehmer oder sogar Kaufmann ist. In jedem Fall sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überprüft werden auf die Wirksamkeit ihrer Klauseln, auf Garantien und vertragliche Gewährleistungsansprüche. 

 

Verbraucher: Schadensersatz Transportschaden

Kauft der Bauherr, der gleichzeitig Verbraucher ist, bei einem gewerblichen Händler ein, hat der Händler auch das Transportrisiko zu tragen. AGB-Klauseln, welche darauf ausgerichtet sind, in einer B2C-Konstellation das Risiko auf den Verbraucher übertragen, wären unwirksam.

Die Konstellation, in der ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag schließt, beschreibt das Gesetz als Verbrauchsgüterkauf. Handelt es sich um einen solchen Verbrauchsgüterkauf, stehen dem Bauherrn Privilegierungen zu wie etwa die Beweislastumkehr bei der Vermutung eines Mangels (§477 I 1 BGB) oder die Unanwendbarkeit des §446 I BGB über den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei Abgabe der Ware an den Spediteur.

 

Dem Verbraucherbauherrn steht es zu, Schadensersatz geltend zu machen, soweit sich die Ware während des Transports verschlechtert. Besteht ein Mangel im Sinne des §434 BGB, kann dem Bauherrn sowohl ein Gewährleistungsrecht als auch ein Widerrufsrecht gegenüber dem Verkäufer zustehen.

 

Beauftragte der Händler ein Spediteurunternehmen, muss sich der Käufer nicht mit diesem auseinandersetzen, er kann sich direkt an den Händler wenden.

Vor allem bei Bauvorhaben ist es ratsam zunächst Nacherfüllung (§437 BGB) zu verlangen, das heißt die Neulieferung oder der Beseitigung des Mangels vom Händler. Der Händler muss unabhängig vom Verbraucher Regress vom Spediteur nehmen.

 

Unternehmer: Schadensersatz Transportschaden

Kauft hingegen ein Unternehmer bei einem anderen Unternehmer ein, finden die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung mehr. Die Privilegierungen, welche dem Verbraucher zustehen, hat der Unternehmer nicht. Da der Unternehmer kein Verbraucher ist, geht gemäß dem gesetzlichen Regelfall die Transportgefahr auf ihn über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur übergeben hat.

 

Der Unternehmer muss eigenständig den Beweis erbringen, dass die bestehenden Mängel bereits vor dem Gefahrenübergang vorgelegen haben. Gegebenenfalls muss der Unternehmer sich an Spediteur und Verkäufer zugleich wenden, um seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

 

Vom Händler kann der Unternehmer dann die Abtretung des Schadensersatzanspruches gegen das Spediteurunternehmen verlangen, da der Vertrag über den Transport der Sache regelmäßig zwischen Händler und Spediteur abgeschlossen wird. Nur bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transportschaden und ein etwaiger Schadensersatz ausnahmsweise auf den Händler zurückzuführen sein.

Ist der Bauherr Unternehmer, kann der Abschluss einer Transportversicherung bei teuren Baumaterialien sinnvoll sein. 

 

Sollte der Bauherr ein Kaufmann sein, gelten darüber hinaus die Vorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB) neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im Fall eines Handelsgeschäfts entstehen strengere Pflichten und Obliegenheiten, insbesondere bei der Mängelanzeige, §377 HGB

 

Weitere Fragen zu Transportschäden? 

Speziell für Verbraucher und Kleinunternehmer können Transportschäden erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Bauvorhaben verzögern sich und hohe Kosten entstehen.

Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

 

Quellen

https://www.leipzig.ihk.de/unternehmen/geschaeftsfelder/recht-und-steuern/top-ten-unternehmer-fragen-die-ihk-antwortet/rechte-und-pflichten-bei-transportschaeden-und-transportverlust/ 

https://www.baumagazin-online.de/d/nuernberger-versicherung-transportschaeden-werden-haeufig-unterschaetzt/ 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/schadenersatz-transportschaden-spedition-baumangel

Foto von Solømen auf Unsplash