PoliScan Speed: problematische Messungen in Karlsruhe

Autounfall Verkehrsunfall
01.12.20091205 Mal gelesen
PoliScan Speed in Karlsruhe - Messungen Michelinstraße / Vogesenbrücke
Geschwindigkeitsmessungen mit dem Laser-Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic sind in Karlsruhe an der Tagesordnung. Nicht nur die so genannte Blitzer-Säule, sondern auch mobile Messgeräte befinden sich dabei im Einsatz.
 
Eine beliebte (und bekannte) Messstelle ist dabei die Michelinstraße, in Höhe Vogesenbrücke, in Fahrtrichtung Entenfang.
 
Die Messstelle ist jedoch keineswegs unproblematisch.
Neben der Fahrbahn befinden sich die Straßenbahnschienen. Die Straßenbahnen dürfen dort mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden, bewegen sich also bereits schneller als die Fahrzeuge auf der Michelinstraße selbst.
 
Sollten Sie auf Ihrem Messbild eine Straßenbahn im Hintergrund erkennen können, sollten Sie bereits aufmerken, weil dann der für das gezeigte Fahrzeug Geschwindigkeitswert sehr wahrscheinlich nicht vom Fahrzeug selbst, sondern möglicherweise von der Straßenbahn stammt.
 
Wie bereits mehrfach durch die Kanzlei Stüwe & Kirchmann mitgeteilt worden ist, handelt es sich bei dem Messsystem PoliScan Speed nicht um ein System, bei welchem die hervorgerufenen Messwerte tatsächlich einem ganz konkreten Fahrzeug allein zugewiesen werden können.
 
Bei der Messung in Karlsruhe, Michelinstraße / Vogesenbrücke werden häufig die Radstände der vorbeifahrenden Straßenbahn gemessen, nicht aber tatsächlich die abgebildeten Pkw.
Die Projektion der Auswerterahmen auf die jeweiligen Pkw erfolgt, weil die Kameras dafür entsprechend nach vorne geneigt werden.
 
Achten Sie deshalb darauf, ob der Auswerterahmen, welcher auf das abgebildete Fahrzeug gelegt worden ist, breit oder gestaucht (schmal und hoch) dargestellt wird.
Bei Letzterem liegt die Annahme einer Fehlmessung nahe.
 
Die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann haben sich auf die Verteidigung von Betroffenen in Bußgeldverfahren spezialisiert. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Kontrolle der Richtigkeit der Messungen durch das Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed. Hierzu verweisen wir auf unsere jeweiligen Fachartikel:
 
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
 
Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
Web: www.RAStuewe.de
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie auch vorher über die anfallenden Gebühren und Kosten.
Wir verteidigen deutschlandweit.
 
Noch ein genereller Hinweis:
Es liegt uns fern Versicherungen zu verkaufen. ABER:
Eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden müssen von den jeweiligen Betroffenen hingenommen werden, weil die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und ggf. Sachverständigenkosten entweder finanziell nicht getragen werden können oder außerhalb der Verhältnismäßigkeit zur angedrohten Buße / Fahrverbot stehen.
In der heutigen Zeit sollte jedoch unseres Erachtens keiner mehr - zumindest diejenigen nicht, die auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, um an den Arbeitsplatz zu kommen - ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung einen Pkw / Lkw im Straßenverkehr bewegen.
Die Rechtsschutzversicherung kommt nicht nur für die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf, sondern muss auch anfallende Sachverständigenkosten tragen (§ 5 I f aa) ARB).
 
Wir raten daher dringend an, über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Verkehr nachzudenken.
 
Wir beraten Sie diesbezüglich NICHT und geben auch keine Empfehlungen hinsichtlich irgendwelcher Versicherungen!!
 
Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
Web: www.RAStuewe.de