PoliScan Speed in Mannheim – Freherstraße, fester Blitzer auf der Jungbuschbrücke

Autounfall Verkehrsunfall
10.09.20091903 Mal gelesen
Von der Herstellerfirma Vitronic wird PoliScan Speed als mehrzielfähiges, digital arbeitendes Geschwindigkeitsmessgerät angepriesen. Erstmals - so der Hersteller - könnten schnell und dicht hintereinander fahrende Fahrzeuge kontrolliert werden. Diese Technologie ermögliche auch sichere Messergebnisse in Kurven, an unübersichtlichen Stellen und sogar in Tunnels.
 
 
Soweit die Anpreisung. Die Praxis sieht jedoch häufig anders aus.
Immer mehr Fahrer beklagen, dass es geblitzt habe, obwohl sie - in Kenntnis der Messstelle - mit ordnungsgemäßer Geschwindigkeit gefahren seien.
 
Gerade die Messstelle auf der Jungbuschbrücke in Mannheim hat es in sich. Die Straße ist an der Messstelle vierspurig ausgebaut, zwei Fahrbahnen für jede Fahrtrichtung.
 
Die Tatsache, dass die Messung mit dem Messgerät Poliscan Speed in einem Raum von 75m bis 20m vor dem Messgerät selbst stattfindet und das Beweisbild als solches nicht den Ort der eigentlichen Messung zeigt, führt häufig dazu, dass der Betroffene tatsächlich in einen Auswerterahmen eines anderen hineingefahren ist.
Gerade bei mehrspurigen Fahrbahnen zeigt sich, dass Messungen vorgenommen werden in Bereichen, in welchen sich zeitgleich mehrere Fahrzeuge befunden haben.
 
Kritisch wird die Messung insbesondere dann, wenn auf dem Messbild entweder
 
  • der Auswerterahmen deutlich gestaucht ist,
  • oder sich ein anderes Fahrzeug auf dem sog. Beweisbild befindet.
 
Die
 
Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie auch vorher über die anfallenden Gebühren und Kosten.
Wir verteidigen deutschlandweit.
 
Noch ein genereller Hinweis:
Es liegt uns fern Versicherungen zu verkaufen. ABER:
Eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden müssen von den jeweiligen Betroffenen hingenommen werden, weil die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und ggf. Sachverständigenkosten entweder finanziell nicht getragen werden können oder außerhalb der Verhältnismäßigkeit zur angedrohten Buße / Fahrverbot stehen.
In der heutigen Zeit sollte jedoch unseres Erachtens keiner mehr - zumindest diejenigen nicht, die auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, um an den Arbeitsplatz zu kommen - ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung einen Pkw / Lkw im Straßenverkehr bewegen.
Die Rechtsschutzversicherung kommt nicht nur für die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf, sondern muss auch anfallende Sachverständigenkosten tragen (§ 5 I f aa) ARB).
 
Wir raten daher dringend an, über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Verkehr nachzudenken.
 
Wir beraten Sie diesbezüglich NICHT und geben auch keine Empfehlungen hinsichtlich irgendwelcher Versicherungen!!
 
Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
Web: www.RAStuewe.de