Auch Elektroräder/Pedelecs sind Fahrräder

Autounfall Verkehrsunfall
02.11.2015208 Mal gelesen
Mit seinem Urteil vom 15.7.2015 hatte sich das LG Dettmold mit der rechtlichen Einordnung von Pedelecs zu befassen. Sind solche Elektroräder straßenverkehrs- und haftungsrechtlich bereits als KFZ oder noch als Fahrräder einzustufen?

Eine Pedelecfahrerin hatte eine Radfahrerin nach einem Zusammenstoß auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld für den Zusammenstoß.

Der Unfall ereignete sich kurze Zeit nach Inkrafttreten von § 1 Absatz 3 StVG, der regelt, dass es sich bei Pedelecs nicht um Kraftfahrzeuge im Sinne der StVO handelt. Das hat zur Folge, dass ein Fahrer für Schäden, die während des Betriebs eines E-Bikes entstehen nicht aus der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. I StVG haftet.

 

Entgegen der Auffassung des AG Lemgo, das der Klägerin in vollem Umfang Recht gab, entschied das LG Dettmold, dass die Klägerin zur Hälfte selbst für den Unfall haftet.

 

Sie trägt die Mitschuld für den Unfall, da sie nachweislich gegen das Rechtsfahrverbot verstoßen hatte. Die Fahrradfahrerin hatte jedoch gleichzeitig beim Linksabbiegen die Kurve geschnitten. Beide Verkehrsverstöße wurden von der Kammer als gleich schwerwiegend bewertet. Die Radfahrerin wurde daher zur Zahlung der Hälfte des von der Klägerin eingeklagten materiellen und immateriellen Schadens i.H.v. 3.300 € verurteilt.

 

Das Urteil enthält zwar keine deutlichen Abgrenzungskriterien von Fahrrädern und KFZ. Dennoch ist es aufrund der immer häufiger auftretenden Vorfälle, die im Straßenverkehr im Zusammenhang mit E-Bikes/Pedelecs entstehen von Bedeutung, da die Rechtsprechung in solchen Fällen noch nicht weit entwickelt ist.

 

Urteil des LG Detmold, 17.07.2015

 

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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 50