VW Volkswagen AG: "Abgasskandal": Was gilt für Autokäufer - Schadensersatz - Rücktritt ?

VW Volkswagen AG: "Abgasskandal": Was gilt für Autokäufer - Schadensersatz - Rücktritt ?
25.09.2015951 Mal gelesen
Käufer von Dieselfahrzeugen sind von dem "Abgasskandal" ebenfalls betroffen. Autokäufer von Fahrzeugen, die mit der umstrittenen Software ausgestattet sind, könnten nicht unerhebliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Vertragsrückabwicklung haben .

Nach den vorliegenden Berichten soll die Software in rund 11 Mio. Fahrzeugen eingebaut worden sein. Daraus ergibt sich für Käufer der betroffenen Fahrzeuge die Frage, ob sich Möglichkeiten des Schadensersatzes oder sogar der Rückabwicklung des Kaufvertrages ergeben können.

 

Wer ist betroffen?

Nach Medienberichten sollen von dem Abgasskandal unter anderem die nachstehenden Marken betroffen sein:

    Volkswagen
    Seat
    Skoda
    Audi

Ob derartige Ansprüche bestehen, ist für den deutschen Markt nach deutschem Recht zu beurteilen. Hier ist zu beachten, dass sich die Berichterstattung häufig an den Abgaskriterien in den USA orientiert. Aus den dortigen Vorgängen müssen sich jedoch nicht zwangsweise rechtliche Auswirkungen auf den deutschen Markt ergeben.

 

Kaufrecht ist maßgeblich

Maßgeblich ist unter anderem das im bürgerlichen Gesetzbuch normierte Kaufrecht. Ein Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag setzt dabei im Wesentlichen voraus, dass das erworbene Fahrzeug einen Mangel hat. Die Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in allen Bereichen als rechtssicher beantwortet werden. Wenn zum Beispiel in dem jeweiligen Fahrzeug des jeweiligen Baujahrs bestimmte Abgaswerte im Prospektmaterial aufgeführt sind, diese Abgaswerte aber nicht eingehalten werden, kann dieses einen Mangel darstellen. Der Nachweis eines solchen Mangels obliegt dem jeweiligen Käufer. Ein solcher Nachweis kann durch ein Gutachten eines Sachverständigen erbracht werden. Es ist aber auch möglich, dass im Laufe der weiteren Entwicklungen der Hersteller diesen Mangel einräumt. Auch ist es denkbar, dass Automobilclubs eigene Gutachten für ganze Reihen in Auftrag geben. Steht ein solcher Mangel endgültig fest, können sich die Chancen eines Autokäufers auf Schadensersatz oder Rücktritt bzw. Minderung des Kaufpreises verbessern.

Ein weiterer Gesichtspunkt ob Ansprüche bestehen, ergibt sich aus der Klärung der Frage, ob sich  aufgrund der umstrittenen Software der Wert eines Fahrzeuges erheblich verschlechtert hat. Eine solche Wertverschlechterung wird aber zunächst noch durch Juristen und Sachverständige abschließend zu klären sein.

 

Eintrag in die Käuferliste

Nach dem bisherigen Sachstand erscheint es uns daher sinnvoll, zunächst die Untersuchungen des Verkehrsministeriums und diverser Automobilclubs abzuwarten. Alternativ könnten natürlich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Sachverständige mit Untersuchungen beauftragt werden. Um der noch in der Entwicklung befindlichen Situation gerecht zu werden, haben wir daher eine "Käuferliste" eingerichtet. Von dem "Abgasskandal" betroffene Käufer eines Dieselfahrzeuges können sich dort kostenlos eintragen. Eingetragene Teilnehmer erhalten von uns im Rahmen der weiteren Entwicklungen Informationen über die weitere Vorgehensweise. Die Häufigkeit der Informationen werden wir dabei an unserer eigenen Einschätzung orientieren. Für alle Beteiligten ist die Teilnahme an der "Käuferliste" unverbindlich. Kosten sind damit nicht verbunden.

Zum Eintrag in die Käuferliste: http://www.maack.de/privatrecht/auto-verkehr.html

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MAACK Recht & Steuern hat sich auf die Gebiete Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 25 Jahren durchgeführt.

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