Blitzer und Laserpistole - Kann man sich nach der Messung noch wehren?

Autounfall Verkehrsunfall
14.01.20075843 Mal gelesen

Seit Jahrzehnten wird mit Blitzern Jagd auf Verkehrssünder gemacht. Die dabei gebräuchliche Technik wird immer ausgereifter und leistungsfähiger. Dennoch muss ein erwischter Kraftfahrer nicht gleich kapitulieren und die Folgen widerstandslos in Kauf nehmen. Jeder Betroffene hat einen Anspruch darauf, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten belangt zu werden und es gibt keinen Erfahrungssatz, dass Geschwindigkeitsmessungen, auch wenn sie nach dem heutigen Stand der Technik erfolgen, immer zuverlässige Ergebnisse liefern. Häufig erfolgt die Messung unter Bedingungen, die das Ergebnis angreifbar oder erst gar nicht verwertbar machen. Auch bei den sog. standardisierten Messverfahren gibt es viele Fehlerquellen, die die Messgenauigkeit der sehr sensiblen Technik mehr oder weniger stark beeinflussen können. Allgemein sind dies etwa die fehlende Eichgültigkeit, falsche Aufstellung, unzureichende Justierung oder falsche Bedienung. Es gibt darüber hinaus Fehlerquellen, die mit bestimmten Messverfahren verbunden sind, wie z.B. die, vornehmlich bei Radarmessverfahren vorkommende, messwertverfälschende Reflexion des Messstrahls.
So finden sich bei der Auswertung der Akte immer wieder Punkte, die zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung Anlass geben. Es ist hier eine Reihe von Anhaltspunkten denkbar, die darzustellen, den Rahmen dieses Beitrags sprengen würden. Daher sollen im Folgenden nur einige Beispiele genannt werden: Die Messung erfolgte nicht mit einer dem aktuellen Stand der Gerätezulassung bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entsprechenden Software; der Messbeamte verfügte nicht über die zur Bedienung des Messgerätes erforderliche Schulung durch eine hierzu berufene Stelle; an der Messstelle ist die Ordnungsmäßigkeit der Beschilderung nicht dokumentiert worden; das Messgerät wurde nicht nach den Vorgaben der Gebrauchsanleitung des Herstellers aufgestellt; es sind die vor und nach der Messung erforderlichen Gerätestests nicht absolviert worden, die Verkehrssituation erlaubt keine einwandfreie Zuordnung des Messwerts; der Betroffene ist auf dem Messfoto nicht hinreichend identifizierbar. Blitzerfotos sind oft von erstaunlich schlechter Qualität - besonders bei schlechtem Wetter. Hinzu kommen ungünstige Aufnahmewinkel und verdeckte Gesichtsbereiche.
Höchst fragwürdig sind die heute leider zum Teil immer noch durchgeführten Messungen mit Lasermessgeräten. Bei diesen Messverfahren fehlt es in der Regel an einer Fotodokumentation nicht nur aller relevanten Messdaten, sondern auch des eigentlichen Messvorgangs. Der Autofahrer muss nach der Messung von einem Beamten angehalten werden (regelmäßig wird hier bereits die dreimonatige Frist der Verfolgungsverjährung in Gang gesetzt!) Naturgemäß können bei dieser Messmethode besonders häufig Fehlzuordnungen auftreten und es kann zu Ablesefehlern kommen, so dass an die Einhaltung die Dokumentation der Einsatzbestimmungen hohe Anforderungen zu stellen sind. Das Bedienpersonal muss unbedingt kompetent und umfassend geschult sein.
Auch bei der, allerdings von den Obergerichten nicht als standardisiertes Messverfahren angesehenen, Geschwindigkeitsermittlung durch bloßes Nachfahren sind wegen der Fehlerträchtigkeit und geringen Zuverlässigkeit erhöhte Anforderungen den Messvorgang zu stellen.

Mit dem Bußgeldbescheid muss also noch lange nicht Schluss sein. Wer sich ein Fahrverbot nicht leisten kann oder sein Punktekonto einfach ungern wachsen sieht, sollte daher seine Verteidigungsmöglichkeiten wahrnehmen. Es lohnt sich öfter als man denkt.
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Der Verfasser ist hauptsächlich als Verteidiger in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren tätig.


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