Insolvenz der MCE Schiffsfonds – Möglichkeiten der Anleger

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
23.01.2019269 Mal gelesen
Das Amtsgericht Bremen hat im Herbst 2018 unter dem Aktenzeichen 500 IN 22/18 das Insolvenzverfahren über die Alphabet Kapital AG, ehemals MCE Schiffskapital AG, eröffnet.

Wie zu befürchten war, wurden kurz vor Weihnachten auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über die MCE Schiffsfonds eröffnet. Anleger der MCE Schiffsfonds müssen nun mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Zudem werden erhaltene Ausschüttungen ggf. vom Insolvenzverwalter zurückgefordert.

Die MCE-Unternehmensgruppe, die sich später in Alphabet Kapital umbenannte, zählte zu den größten Anbietern von Zweitmarkt-Schiffsfonds. Dazu wurden bei insgesamt rund 8000 Anlegern ca. 230 Millionen Euro eingesammelt. Allerdings bekamen auch die MCE-Zweitmarkt-Schiffsfonds die Auswirkungen der Krise der Handelsschifffahrt zu spüren. Folge war nun, dass zunächst die Konzernmutter Alphabet Kapital Insolvenzantrag stellen musste und wenige Wochen später auch die Fondsgesellschaften.

Zu der MCE Sternenflotte zählten die Schiffsfonds MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2, MCE 02 Zweitmarktportfolio, MCE 03 Elbtank Flottenfonds, MCE 04 Sternenflotte IC 3, MCE 05 Sternenflotte, MCE 07 Sternenflotte Flex, MCE 08 Sternenflotte IC 4, MCE 09 Sternenflotte Flex und MCE 10 Sternenflotte Flex IC 5.

Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaften drohen den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste. Da sie durch ihre Beteiligung in der Regel zu Mitunternehmern werden, stehen sie auch in der Haftung. Das kann zum Totalverlust ihrer Einlage führen. Allerdings besteht bei Schiffsfonds auch häufig die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. "Die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen umfassend über ihre Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung oft ausgeblieben und Beteiligungen an Schiffsfonds wurden zudem vielfach auch noch als sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge beworben. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel aber spekulative Geldanlagen mit hohen Risiken. Wurden die Anleger über die Risiken in Unklaren gelassen, können Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Schadensersatzansprüche können darüber hinaus auch in Betracht kommen, wenn die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft oder irreführend waren. Allerdings muss die Verjährungsfrist im Auge behalten werden. Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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