Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH: Wie können Anleger reagieren?

Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH: Wie können Anleger reagieren?
09.06.2016206 Mal gelesen
Seenot bei Magellan. Seit Anfang Juni befindet sich das Unternehmen Magellan Maritime Services GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren.

. Für den Containervermieter ist die Insolvenz eine Zäsur. Aber auch für viele der Anleger bringt diese Entwickung viele Ungewissheiten mit sich. Insbesondere die Frage, ob bzw. was sie tun können, um ihr investiertes Geld zurückzubekommen, beschäftigt sie.

 

Da sich das vorläufige Insolvenzverfahren noch in einem sehr frühen Stadium befindet, ist derzeit noch nicht abzusehen,  welche konkreten Auswirkungen und Folgen die Insolvenz für die Anleger haben wird. Eine Besonderheit ist beispielsweise, dass die von den Anlegern gekauften Container unterwegs sind, sodass sie nicht ohne Weiteres auf ihr Eigentum zugreifen können. Unabhängig von diesem praktischen Problem interessieren sich Anleger auch für andere Optionen. Aus rechtlicher Sicht gibt es noch andere Möglichkeiten, die Anlegern - je nach Einzelfall - offenstehen können:

 
Anleger, die nun handeln möchten, stehen verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Wenn das Containerinvestment von einem Berater empfohlen wurde, stehen ggf. Schadensersatzansprüche wegen einer Fehlberatung im Raum. Investoren, die aufgrund einer Empfehlung eines Anlageberaters kauften, sollte sich daher anwaltlich beraten lassen und überprüfen lassen, ob Ansprüche bestehen.
  • Wurde bei dem Kauf eine Widerrufsbelehrung eingesetzt, kann diese ggf. fehlerhaft sein und der Vertrag heute noch widerrufbar sein. In diesen Fällen sollten Anleger ihre Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
  • Die Investoren sollten überprüfen, in welcher Form sie an dem Insolvenzverfahren teilnehmen können, um ihr Geld zu sichern.
  • In gewissen Fällen könnte auch der Verkauf der Container sinnvoll sein.

 
Welche Handlungsmöglichkeit im Einzelfall die Richtige ist, wird sich die kommenden Wochen zeigen, wenn sich die Insolvenzverfahren weiterentwickelt.

Anleger sollten sich in jedem Fall bereits jetzt an einen Experten wenden, der sowohl das Bank- und Kapitalmarktrecht und das Insolvenzrecht beherrscht. Fachanwalt Für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll und Insolvenzverwalter Ralph Sauer teilen mit: "Verfahren in der Vergangenheit haben gezeigt, dass geschädigte Anleger einer Kapitalanlage sich organisieren sollten in Interessengemeinschaften, um so gemeinsam ihre Interessen besser wahren zu können."
 
Die Kanzlei hat die Interessengemeinschaft MMS ins Leben gerufen, an der sich Anleger kostenfrei beteiligen können. Mehr Informationen befinden sich auf der Kanzleihomepage unter Magellan Interessengemeinschaft
 
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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