Captura GmbH

Captura GmbH
07.10.2015246 Mal gelesen
Immobilien-Beteiligungsgesellschaft Captura GmbH insolvent

Noch im Juni 2015 hieß es von dem Geschäftsführer der Captura GmbH, die Geschäftszahlen für das Jahr 2014 würden noch besser ausfallen als 2013. Am Ende kam es aber ganz anders: Am 10.09.2015 musste die Captura GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden.

Die Captura GmbH

Die Anleger beteiligten sich in Form von Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen an der Gesellschaft. Damit sollten verschiedene Immobilienprojekte auf dem Gebiet der Bundesrepublik finanziert werden. Den Anlegern versprach man dabei bei kurzer Laufzeit Zinsen in Höhe von 7% bis 9% zu erhalten.

Die Captura GmbH beteiligte sich an verschiedenen Immobilien- und Bau- sowie Projektierungs- und Planungsunternehmen. Die Immobilienprojekte konnten jedoch nicht zeitnah abgeschlossen werden. Die Folge war, dass das Unternehmen die laufenden Ausgaben nicht mehr bedienen konnte.

Folgen für die betroffenen Anleger

Für die Anleger der Captura GmbH, die dem Unternehmen ein solches Nachrangdarlehen gewährt haben, bedeutet der Insolvenzantrag wohl den Totalverlust ihrer gesamten Einlage, denn im Falle der Insolvenz wird die Forderung solcher Anleger nachrangig bedient. Der Insolvenzverwalter hat zunächst zu prüfen, ob und wie viel von der Insolvenzmasse vorhanden ist.

Möglichkeiten der Anleger

Für die betroffenen Anleger besteht zunächst die Möglichkeit, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

Die betroffenen Anleger müssen ihre Forderung fristgerecht und konkretisiert mit einer entsprechenden Begründung zur Insolvenztabelle anmelden. Diese durchaus nicht unkomplizierte Anmeldung sollte mittels einer spezialisierten Anwaltskanzlei erfolgen.

Für die betroffenen Anleger besteht weiter die Möglichkeit, neben der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle auch Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater geltend zu machen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dieser verpflichtet, den Anleger anlegergerecht sowie objektgerecht zu beraten. Dabei hat der Vermittler den Wissensstand, die Risikobereitschaft wie auch das Anlageziel des Anlegers zugrunde zu legen. Erfolgt zum Beispiel keine Aufklärung über das mit der Anlage verbundene Totalverlustrisiko, hat der Berater dem Anleger den Schaden zu ersetzen, der durch die Beteiligung entstanden ist.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht speziell bei der vorliegenden Anlageform des Nachrangdarlehens gute Möglichkeiten Schadensersatzansprüche durchzusetzen und somit den Anlegern zur vollständigen Rückzahlung ihrer Anlagesumme zu verhelfen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf: http://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger