VW: Abgasmanipulation sorgt für Kurssturz der VW-Aktie

VW: Abgasmanipulation sorgt für Kurssturz der VW-Aktie
24.09.2015186 Mal gelesen
VW-Aktionäre fordern Schadensersatz! Kanzlei Dr. Greger & Collegen bündelt Aktionärsinteressen.

Der VW-Konzern musste vor wenigen Tagen einräumen, dass auf dem US-Markt die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen technisch manipuliert wurden. VW drohen deshalb Strafen in Milliardenhöhe. Diese Neuigkeit hatte dazu geführt, dass der Kurs der VW-Aktie schlagartig einbrach und einen Schaden in Milliardenhöhe verursachte. Betroffen hiervon sind sowohl Privatanleger als auch Stiftungen und institutionelle Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute, Versicherungen, Investmentgesellschaften und Pensionsfonds.

Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen drohen dem VW-Konzern im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation nicht nur empfindliche Strafzahlungen, sondern auch enorme Schadensersatzforderungen der VW-Aktionäre. "Die durch das Bekanntwerden der Abgasmanipulation verursachten Kursverluste führen zu entsprechenden Schadensersatzansprüchen der Aktionäre", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Der Volkswagenkonzern hat nach Ansicht der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei in mehrfacher Hinsicht gegen gesetzlich bestehende Pflichten verstoßen - auch gegenüber ihren Aktionären. Die Öffentlichkeit hätte bereits viel früher durch eine entsprechende Adhoc-Mitteilung über Ermittlungen und Untersuchungen gegen den VW-Konzern informiert werden müssen. Bereits im Mai 2014 soll die VW AG von den mutmaßlichen Manipulationsvorwürfen Kenntnis erhalten haben. "Dies wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, um die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung zu erfüllen", so Rechtsanwalt Dr. Greger. Das Unterlassen der unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen führt gemäß § 37b WpHG zum Schadensersatz, wenn die Aktie nach der Unterlassung erworben wurde und zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der unterlassenen Insiderinformation noch gehalten wurde. Auf die Schadensersatzvorschrift des § 37b WpHG können sich all diejenigen Aktionäre stützen, die ihre VW-Aktien ab Mai 2014 erworben haben.

Aber auch diejenigen Aktionäre, die ihre VW-Aktien schon vor Mai 2014 erworben haben, sind nicht schutzlos gestellt und können die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche auf die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen stützen, um den ihnen durch den Kurseinbruch verursachten finanziellen Schaden ersetzt zu verlangen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" 2013 in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde, bündelt derzeit zur Planung der weiteren Vorgehensweise - insbesondere zur Prüfung einer Sammelklage - kostenlos und unverbindlich die Interessen betroffener VW-Geschädigter. VW-Aktionäre, die zu diesem Thema kostenlose Informationen erhalten wollen und sich als Geschädigte in dem Verzeichnis der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren lassen möchten, können sich unter folgendem Link kostenlos und unverbindlich anmelden:

               www.dr-greger.de/aktuelles/volkswagen-ag