Dr. Ralf Stoll: " Es drohen nun nicht nur Imageschäden, sondern es stehen auch Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Raum."
Nachdem die Vorwürfe am Wochenende publik wurden, startete der Kurs der Volkswagen Aktie am Montag mit erheblichen Verlusten in die Börsenwoche. Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter Berufung auf US-Medien, dass in den USA strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet worden seien. Auch vom Bundesumweltministerium wird in einer Pressemitteilung Aufklärung über das Ausmaß der Manipulationen gefordert. Die Abgasmanipulation wird den Konzern und somit auch die Aktionäre wohl noch einige Zeit beschäftigen.
Nach dem Kurssturz und den ggf. sehr teuren Folgen der Abgasmanipulation stellt sich für Aktionäre die Frage, ob sie deswegen Schadensersatz fordern können. Jenen Aktionären, die ihre VW Aktien nach dem Beginn der Manipulationen erworben haben, können wegen falscher bzw. unterlassener Kapitalmarktinformationen Schadensersatzansprüche zustehen. Bei der derzeitigen Sachlage lassen sich zwei Ansatzpunkte erkennen: Schadensersatz wegen unterlassene bzw. nicht rechtzeitige Informationen der Kapitalmärkte und möglicherweise Schadensersatz wegen strafbarer Handlungen.