FHH Fonds Nr. 22 MS Hamilton Strait meldet Insolvenz an

FHH Fonds Nr. 22 MS Hamilton Strait meldet Insolvenz an
21.09.2015281 Mal gelesen
Insolvenz im Doppelpack: Gemeinsam mit einem Schwesterfonds musste die Schiffsbeteiligung FHH 22 MS Hamilton Strait den Gang zum Insolvenzgericht antreten.

Zahlreiche Anleger mussten sich in den vergangenen Jahren mit Insolvenzen von Schiffsfonds befassen. Nun steht dies auch den Anlegern der FHH Fonds Nr. 22 MS "Hamilton Strait" GmbH & Co. Containerschiff KG bevor. Seit dem 15.09.2015 befindet sich die Fondsgesellschaft in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Reinbek unter dem Aktenzeichen 8 IN 201/15 geführt.Die geschäftsführende Gesellschaft FHH Fonds Nr. 22 MS "Hamilton Strait" GmbH ist ebenfalls zu einem Fall für das Insolvenzgericht geworden (Amtsgericht Niebüll, Aktenzeichen 8 IN 202/15).

 

Welche Konsequenzen hat die Insolvenz des Schiffsfonds für die Anleger?

 

Derzeit befindet sich die Fondsgesellschaft noch im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob einer der gesetzlich geregelten Insolvenzgründe vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Wenn diese Prüfung positiv beendet wird, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. In diesem Fall müssen sich die Anleger damit abfinden, dass sie in einem Insolvenzverfahren ihre Geldansprüche nur noch nach den Regeln der Insolvenzordnung einfordern können.

 

Doch nicht nur die Anleger können Forderungen geltend machen - der Insolvenzverwalter hat in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, sich an die Anleger zu wenden und von diesen Geld zu fordern. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen erhaltene Ausschüttungen zurückfordern. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitaleinlage z. B. durch nicht gewinngedeckte Ausschüttungen nicht vollständig "aufgefüllt" ist. Derzeit steht Befindet sich das Verfahren des FHH Fonds 22 MS Hamilton Strait noch in einem sehr frühen Stadium. Sollten später solche Forderung gegenüber den Anlegern geltend gemacht werden, sollten diese bedenken, dass die entsprechenden Forderungen nur dann berechtigt ist, wenn es sich tatsächlich um Entnahmen gehandelt hat.

 

Natürlich sind dies nur einige Facetten eines Insolvenzverfahrens und das Insolvenzverfahren kann flexibel gestaltet werden, sodass auch deshalb Unsicherheiten bei Betroffenen entstehen können. Sind Anleger des FHH Fonds MS Hamilton Strait sich unsicher, wie sie sich angesichts der Insolvenzanmeldung verhalten sollen, dann sollten sie sich rechtlich beraten lassen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema FHH Schiffsfonds befindet sich auf unserer Spezialseite www.schiffsfonds.eu und auf der Kanzleihomepage www.dr-stoll-kollegen.de.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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