Canada Gold Trust GmbH: AG Konstanz eröffnet Insolvenzverfahren

Canada Gold Trust GmbH: AG Konstanz eröffnet Insolvenzverfahren
05.08.2015269 Mal gelesen
Statt Goldrausch erlebten die Anleger der Canada Gold Trust (CGT) Fonds zuletzt nur noch Katerstimmung. Renditen von bis zu 14 Prozent waren ihnen versprochen worden und flossen anfangs auch.

Doch dann ging es steil bergab. Die Ausschüttungen wurden zum Teil zurückgefordert und es könnte für die Anleger noch dicker kommen. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust ihrer Einlage.

Die Canada Trust GmbH hatte die CGT-Fonds I bis IV aufgelegt. Mit dem Geld der Anleger wurden Darlehen an die Henning Gold Mines (Inc) gegeben, die diese in eine Goldmine investieren sollte. Dort ist aber offenbar nur ein Bruchteil des Geldes angekommen. Dementsprechend wurde auch nur ein Bruchteil der geplanten Menge Goldes gefördert. Die Folgen ließen nicht mehr lange auf sich warten. Die Canada Gold Trust GmbH ist pleite. Das Amtsgericht Konstanz hat Ende Juli die Insolvenzverfahren über die Canada Gold Trust GmbH (Az.: 42 IN 152/15), die Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH (42 IN 154/15) und die Canada Gold Trust Management GmbH (Az.: 40 IN 153/15) eröffnet.

"Die Fonds sind als eigenständige Gesellschaften nicht direkt von der Insolvenz betroffen, können aber auch keinerlei Unterstützung mehr von der Muttergesellschaft erwarten. Die wirtschaftliche Situation der Fonds hat sich dadurch nicht verbessert. Auch der Verfall des Goldpreises ist für die Gesellschafter nicht erfreulich", sagt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Angesichts der unsicheren Lage empfiehlt Dr. Stoll den Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen. Denn: Müssen auch die Fonds Insolvenz anmelden, können die Folgen für die Anleger dramatisch sein. Dann werden möglicherweise nicht nur alle Ausschüttungen wieder zurückgefordert, sondern auch der Totalverlust ist möglich.

Um dies zu verhindern, können die Anleger rechtzeitig handeln. In Betracht können dabei Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und Prospektverantwortlichen kommen. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Dazu zählt insbesondere auch Totalverlust-Risiko. Blieb diese Aufklärung aus oder waren die Angaben in den Emissionsprospekten fehlerhaft, können daraus Schadensersatzansprüche resultieren.

Wenn Anleger, die mit ihrer damaligen Anlageberatung zufrieden waren oder sich die Anlage selbst aussuchten, dann können für sie andere Rechte von Interesse sein. Wenn Anleger auf die Fondsgeschäftsführung einwirken wollen, dann können sie von ihren Gesellschaftsrechten Gebrauch machen.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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