Verluste durch Schiffsfonds

Verluste durch Schiffsfonds
28.07.2015203 Mal gelesen
Schiffsfonds waren lange Zeit eine beliebte Anlageform. Banken vermittelten die Beteiligungen an Personen- und Frachtschiffen gerne und oft – insbesondere an private Anleger.

Geschlossene Schiffsfonds wurden den Anlegern dabei stets als zukunftssicher dargestellt. Es wurden hohe Ausschüttungen durch Schiffsfonds in Aussicht gestellt.

Die Einlagen der Anleger sollten schnell durch die Ausschüttungen wieder eingenommen werden und die Beteiligung ab diesem Zeitpunkt Gewinn für die Anleger abwerfen. Gerade Privatanleger verließen sich nur allzu oft auf die Aussagen der Bank und haben eine Schiffsbeteiligung gezeichnet, um sich damit eine sichere Altersvorsorge durch Schiffsfonds zu ermöglichen.

Insolvenz und Pleite von Schiffsfonds

Deutsche Anleger haben 30 Milliarden Euro in geschlossene Schiffsfonds investiert. Mittlerweile sind über 450 Schiffsfonds insolvent. Die Anleger haben dabei über zehn Milliarden EURO verloren.Bei vielen Schiffen steht ein Notverkauf und eine Pleite an. Anleger sind gezwungen, Rücklagen für Nachforderungen zu bilden. Es drohen nicht nur Rückzahlungen der Ausschüttungen, sondern auch Steuern aufgrund der speziellen Konstruktion vieler Schiffsfonds im Falle einer Liquidierung.

Geschlossene Schiffsfonds: Nicht nur Chancen, sondern vor

allem Risiken

Was viele Anleger nicht wussten: Bei den Schiffsfonds handelte es sich um geschlossene Fonds am sog. "Grauen Kapitalmarkt", welcher weder der staatlichen Finanzaufsicht, noch ähnlichen Regulierungen unterliegt. Durch die Zeichnung eines solchen geschlossenen Fonds wird dem Anleger eine unternehmerische Stellung innerhalb der Schiffsgesellschaft zuteil. Er profitiert somit nicht nur von den Chancen der Gesellschaft, sondern trägt auch in ganz erheblichem Maße deren Risiko.

Im Rahmen der Finanzkrise im Jahre 2008 hat sich dieses Risiko für viele Anleger verwirklicht. Reduzierung und Einstellung der Ausschüttungen bei Schiffsfonds waren die Regel, der Totalverlust der gesamten Einlage keine Seltenheit. Viele Schiffe waren gar von einer Insolvenz betroffen. Doch damit nicht genug: Viele Fondsgesellschaften fordern von ihren Anlegern nun sogar bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurück. Mit diesen Rückforderungen soll neues Kapital in die Gesellschaften fließen, welches dringend benötigt wird, um Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. In vielen Fällen wird eine Pleite der Gesellschaft und des Schiffsfonds aber auch auf diese Weise nicht zu verhindern sein. Denn obwohl es für die einzelnen Anleger oftmals um viele tausend Euro geht, decken diese Beträge den Kapitalbedarf der Schiffsfonds nicht einmal annähernd.

Den Anlegern droht somit also weiterer Schaden. Der Ausstieg aus den geschlossenen Schiffsfonds gestaltet sich zumeist schwierig. Die Beteiligung zu verkaufen ist kaum möglich, da es für Schiffsfonds keinen geregelten Zweitmarkt gibt. Anteile können daher in der Regel nur sehr stark unter deren Wert verkauft werden. Für die Investoren ein Verlustgeschäft. Gerade private Anleger haben vor diesem Hintergrund oftmals resigniert und ihre Anlage abgeschrieben.

Viele tausend Anleger stehen aktuell vor der Frage, ob sie die von ihnen verlangten Ausschüttungen zurückzahlen sollen. In der Mehrzahl der Fälle fehlt es an der Möglichkeit Urteile aus der Vergangenheit heranzuziehen, da die Gesellschaftsverträge und Bilanzen für jeden Schiffsfonds erneut zu prüfen sind. Es fehlt bei wichtigen Punkten auch eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes.

Anleger können Geld aus Schiffsbeteiligungen zurückfordern

Geschädigte Anleger müssen allerdings nicht untätig bleiben. Im Gegenteil: Im Zusammenhang mit dem Abschluss ihrer Schiffsbeteiligung haben Anleger diverse Möglichkeiten, um hohe Verluste abzuwenden. Zunächst steht vielen Anlegern ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Falschberatung zu.

Die Empfehlung einer solch risikoreichen Schiffsbeteiligung ist schon aus Prinzip nicht mit dem Anlageziel der meisten Anleger vereinbar gewesen. Wollten Sie Ihr Geld also sicher und konservativ, ggf. für die eigene Altersvorsorge anlegen? Dann hätte die Bank Ihnen nicht zum Abschluss einer Schiffsbeteiligung raten dürfen. Eine Aufklärung über die möglichen Risiken dieser Beteiligungsform erfolgte oft nur stark eingeschränkt oder überhaupt nicht. Die Banken haben hierdurch ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verletzt. Auch die ausgegebenen Prospekte waren in dieser Hinsicht in vielen Fällen unvollständig - eine weitere Anspruchsgrundlage für die Anleger. Auch die Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen müssen Anleger nicht ohne weiteres hinnehmen. Diese sind nämlich regelmäßig unberechtigt, wie schon der BGH im Jahre 2013 entschieden hat. Sollten auch Sie von der Fondsgesellschaft zu Rückzahlungen aufgefordert werden, lohnt sich eine Prüfung Ihres Gesellschaftervertrages.

Sollten Sie bereits Ausschüttungen an den Fonds erstattet haben, können Sie diese Beträge ggf. zurückverlangen.Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann unter Umständen der Kauf noch heute ohne Verlust rückgängig gemacht werden.

Gute Aussichten auf Erfolg für Anleger bestehen dann, wenn über Provisionen für die Verkäufer, sog. Kick-Backs, nicht umfassend aufgeklärt worden ist.  Entscheidungen des BGH bestätigen, dass Investoren über diese Provisionen aufgeklärt werden müssen.Bei Anlagen, die bereits vor einigen Jahren gezeichnet worden sind kann Verjährung drohen. Durch entsprechende Maßnahmen kann die Verjährung aber verhindert werden.

Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sind auch Sie mit Ihrer Schiffsbeteiligung sprichwörtlich untergegangen? Dann betrauen Sie uns mit der sorgfältigen Prüfung Ihrer Angelegenheit um weitere Verluste zu verhindern und um Ihre möglichen Ansprüche erfolgreich für Sie durchzusetzen.