Green Planet AG: Schadensersatz für Anleger – Zwangsvollstreckung beantragt

Green Planet AG: Schadensersatz für Anleger – Zwangsvollstreckung beantragt
13.06.2015195 Mal gelesen
Die Kanzlei Cäsar-Preller hat für einen Anleger der Green Planet AG Schadensersatz in Höhe von rund 22.000 Euro zzgl. Zinsen durchgesetzt. Diese Summe muss der ehemalige Chef der Green Planet AG zahlen, da er den Anleger vorsätzlich falsch beraten habe, stellte das Landgericht Frankfurt a.M. fest.

Einen Haken hat das Urteil aber dennoch. Der ehemalige Chef der Green Planet AG sitzt wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug in Untersuchungshaft. "Damit unser Mandant dennoch an sein Geld kommt, haben wir einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirkt und die Zwangsvollstreckung in die beschlagnahmten Vermögenswerte beantragt", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Mandant hatte, wie so viele andere Anleger auch, im guten Glauben an ein nachhaltiges Investment in Teakholz-Plantagen in Costa Rica über die Green Planet AG investiert. Der größte Teil der Anlegergelder ist aber wohl nie dort angekommen. 15 Millionen Euro soll die Green Planet AG insgesamt bei Anlegern eingesammelt haben. Inzwischen wird wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ermittelt. "Es zeigt sich aber, dass es sich für die Anleger lohnt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen", so Cäsar-Preller. Denn das Landgericht Frankfurt erkannte, dass die Beteiligung des Anlegers auf die fehlerhafte Anlageberatung durch die Green Planet AG zurückzuführen ist. Im konkreten Fall auf die fehlerhafte Beratung des ehemaligen Chefs der Green Planet AG. Er hat nach Auffassung des Gerichts den Anleger vorsätzlich mit fehlerhaften Informationen über die Sicherheit und Rentabilität der Anlage "geködert".

"Das Urteil zeigt, dass für die Anleger der Green Planet AG das Geld nicht verloren ist. Sicher kann in vielen Fällen eine fehlerhafte Anlageberatung nachgewiesen werden", so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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