Hansa Hamburg Shipping: Vorläufiges Insolvenzverfahren über MT Wappen von Frankfurt eröffnet

Hansa Hamburg Shipping: Vorläufiges Insolvenzverfahren über MT Wappen von Frankfurt eröffnet
11.06.2015108 Mal gelesen
Der von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MT Wappen von Frankfurt ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Niebüll hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft am 02.06.2015 eröffnet (Az.: 5 IN 52/15).

Welche Konsequenzen hat dies für die Anleger? Derzeit (Stand Juni 2015) befindet sich die die Schiffsgesellschaft Wappen von Frankfurt mbH & Co. KG noch im vorläufigen Insolvenzverfahren. Denn das Insolvenzgericht nach dem Einreichen des Antrags, ob einer der gesetzlich geregelten Insolvenzgründe vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Wenn dies der Fall ist, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Wird das "eigentliche" Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet, dann müssen sich die Anleger damit abfinden, dass sie in einem Insolvenzverfahren ihre Geldansprüche nur noch nach den Regeln der Insolvenzordnung einfordern können. Hierfür müssen sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn sie offiziell dazu aufgefordert werden. Angemeldete Ansprüche werden entsprechend der Quote befriedigt - wie hoch die Quote sein wird, kann sich erst im Lauf eines Insolvenzverfahrens herauskristallisieren. Auf besondere Schnelligkeit kommt nicht an - wird eine Forderung nicht angemeldet, dann wird dies auch nicht berücksichtigt.

 

Bei der Forderungsanmeldung sollten Anleger allerdings bedenken, dass es oft mehrere Möglichkeiten gibt, um eine Forderung zu begründen. Neben der Rückzahlung der geleisteten Einlage können Ansprüche zum Beispiel auch mit Schadensersatzansprüchen begründet werden. Schadensersatzansprüche, die beispielsweise an den Erwerb oder eine Anlageberatung anknüpfen, können bis zu maximal 10 Jahre nach der Zeichnung noch geltend gemacht werden.

 

Doch nicht nur die Anleger können Forderungen geltend machen - der Insolvenzverwalter hat in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, sich an die Anleger zu wenden und von diesen Geld zu fordern. Er kann beispielsweise erhaltene Ausschüttungen zurückfordern. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitaleinlage an der Schiffsgesellschaft MT Wappen von Frankfurt mbH & Co. KG wegen Entnahmen nicht vollständig "aufgefüllt". Allerdings ist nicht jede Ausschüttung eine Entnahme, sodass entsprechenden Forderungen daher auch nicht immer gerechtfertigt sind.

 

Natürlich sind dies nur einige Facetten eines Insolvenzverfahrens und das Insolvenzverfahren kann flexibel gestaltet werden, sodass auch deshalb Unsicherheiten bei Betroffenen entstehen können. Sind Anleger des Schiffsfonds MT Wappen von Frankfurt sich unsicher, wie sie sich angesichts der Insolvenzanmeldung verhalten sollen, dann sollten sie sich rechtlich beraten lassen.


Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds.eu/

und http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle-bank-und-kapitalmarktrecht

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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