GHF MS Uranus, GHF MS Poseidon und GHF MS Pluto: Insolvenzverwalter fordert von Anlegern Ausschüttungen zurück

GHF MS Uranus, GHF MS Poseidon und GHF MS Pluto: Insolvenzverwalter fordert von Anlegern Ausschüttungen zurück
29.05.2015328 Mal gelesen
Anleger, die sich an den Fondsgesellschaften Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Uranus, Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Poseidon und Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Pluto beteiligte, sollen vor Jahren erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Anleger.

Die drei GHF-Schiffsfonds MS Uranus, MS Poseidon und MS Pluto hatten bereits im vergangenen Oktober Insolvenz angemeldet. Für die Anleger hat dies nun eine bittere Konsequenz nach sich gezogen: Der Insolvenzverwalter forderte sie im Mai 2015 auf, dass sie die Ausschüttungen der Jahre 2001 bzw. 2002 bis 2007 zurückzahlen sollen. Denn das Vermögen der jeweiligen Fondsgesellschaft reiche nicht aus, um die Verbindlichkeiten der Gläubiger zu begleichen. Daher müssten nun die Kommanditisten gewinnunabhängige Ausschüttungen vergangener Jahre an die jeweilige Gesellschaft zurückerstatten.

 

Dies wird unter anderem auch damit begründet, dass alle drei Gesellschaften seit ihrer Gründung im Wesentlichen Verluste erwirtschaftet hätten. Durch die vor der Finanzkrise erfolgten Ausschüttungen seien die Einlage der Anleger vermindert worden sei. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens müssten die verminderten Einlage an der Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Uranus, Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Poseidon und Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Pluto wieder "aufgefüllt" werden. Da die Forderung des Insolvenzverwalters bisweilen stattliche Summen erreicht, stellt sich für die betroffenen Anleger die Frage, ob sie zahlen müssen oder nicht.

 

Zunächst ist festzuhalten, dass ein Insolvenzverwalter das Recht hat, in einem Insolvenzverfahren entnommenes Gesellschaftskapital zurückzuholen. Aber nicht jede Ausschüttung ist "automatisch" mit einer handelsrechtlichen Entnahme gleichzusetzen. Die Frage, ob die Auszahlungen tatsächlich als rückforderbare Entnahmen zu bewerten sind, muss allerdings für jede (Fonds-)Gesellschaft gesondert beantwortet werden. Denn es muss anhand der Verträge, des Geschäftsgangs und der Bücher bewertet werden, ob und in wie weit es sich tatsächlich um handelsrechtliche Entnahmen handelt. Dass diese rechtliche Bewertung in der Praxis von Anlegern und Insolvenzverwaltern bisweilen kontrovers bewertet wird, zeigen Gerichtsverfahren, in welchen wegen Rückforderungen von Ausschüttungen gestritten wird.

 

Wenn sich betroffene Anleger der drei GHF-Schiffsbeteiligungen Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Uranus, Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Poseidon und Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Pluto rechtlich unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind nicht nur im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts, sondern auch im Insolvenzrecht tätig.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Rückforderung von Ausschüttungen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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