BWF Stiftung: TMS und EVVE melden Insolvenz an

BWF Stiftung: TMS und EVVE melden Insolvenz an
08.05.2015424 Mal gelesen
Der Fall der BWF-Stiftung zieht weitere Kreise: Über die TMS Dienstleistungs GmbH (TMS) und über die Vereinigung vereidigter Edelmetallhändler (EVVE) wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gegen die BWF-Stiftung wird von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug ermittelt. Es besteht der Verdacht, dass große Teile des Golds nicht echt sind. Die Finanzaufsicht BaFin hat der BWF-Stiftung die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Die Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden. Wenig später meldete der Träger der Stiftung, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) e.V., Insolvenz an. Er verwaltete auch das Vermögen der BWF-Stiftung und dementsprechend auch die Anlegergelder.

Nun sind zwei weitere Unternehmen von den Ereignissen rund um die BWF-Stiftung betroffen. Das Amtsgericht Charlottenburg eröffnete am 13. April die vorläufigen Insolvenzverfahren über die TMS Dienstleistungs GmbH (Az.:36t IN 1891/15) und über die Vereinigung vereidigter Edelmetallhändler (Az.:36e IN 1889/15). Anlegern und anderen Gläubigern wird dringend geraten, Zahlungen im Rahmen von Anlage- oder Ratenkaufverträgen an diese Unternehmen zu prüfen und ggfs. umgehend einzustellen, teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit.

Sowohl TMS als auch EVVE stehen im engen Verbund mit der BWF-Stiftung. Die TMS war im Wesentlichen für den Gold-Ankauf und Verkauf sowie dessen Lagerung und Verwaltung zuständig. Die EVVE hat selbst zwischen 2009 und 2012 Edelmetallprodukte vertrieben. Im Zuge einer Razzia Ende Februar 2015 beschlagnahmte die Polizei, das bei TMS gelagerte Gold und Silber. In der Folge stellten die beiden Organisationen Insolvenzanträge.

Für die betroffenen Anleger spitzt sich die Situation weiter zu. Für sie dürfte viel davon abhängen, wie viel echtes Gold tatsächlich vorhanden ist, damit ihre Forderungen bedient werden können. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie in den möglichen Insolvenzverfahren unterstützen und auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

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