Fallstricke beim Kauf von Finanzanlagen - Kontrolle ist besser als Vertrauen

Fallstricke beim Kauf von Finanzanlagen - Kontrolle ist besser als Vertrauen
29.04.2015196 Mal gelesen
Geldanlagen bergen Risiken. Das weiß jeder. Damit diese nicht auch noch zur Geldvernichtung führen, helfen ein paar fachliche Hintergründe und Tipps im Umgang mit Beratern und Co.

In den vergangenen zwanzig Jahren ist das Thema "Fehlerhafte Anlageberatung" sprunghaft in der öffentlichen Aufmerksamkeit und in der Anzahl juristischer Entscheidungen gestiegen. Warum dies so ist, und wie Anleger Fallstricke bei der Kapitalanlage erkennen können, wird im Folgenden erläutert.

Teil 1: Die Beratung und Dokumentation der Finanzdienstleister
Bereits in den 70er-Jahren wurden hochriskante Anlagen unter dem Deckmantel sogenannter Steuersparmodelle verkauft, teilweise sogar von Steuerberatern empfohlen. Geschädigt waren damals hauptsächlich vermögende Anleger, die ihr Kapital breit streuten und von denen nur wenige merkten, dass sie falsch beraten worden waren. In den 90er-Jahren änderte sich dies. Indem die Fondsgesellschaften die Mindestanlagesumme auf 20.000 DM, später 10.000 Euro herabsetzten, wurden diese Anlagen - nunmehr geschlossene Fonds genannt - auch Kleinanlegern zugänglich gemacht.

Kapitalanlage immer mehr ein juristisches Thema
Die Fälle, in denen sich Anleger schlecht beraten fühlten und daher juristisch vertreten ließen, nahmen in der Folge zu. Gründe hierfür dürften zum einen in der erheblichen Ausweitung des Angebots und der Zielkundengruppe liegen und zum anderen in der gestiegenen Aufklärung der Anleger. Später kamen neue Anlageformen hinzu: der Neue Markt, Zertifikate, Genussscheine. Momentan werden vor allem partiarische Darlehen und Crowdfunding beworben. Tausende von Anlegern haben mit diesen Investitionsmöglichkeiten ihr eingesetztes Kapital verloren, manche mussten sogar noch Geld nachschießen. Besondere Vertrags- und neue Anlageformen machen daher das Thema Anlageberatung nach wie vor zu einem juristischen Dauerbrenner.

Wirkung und Ursachen
Mitverursacher dieser massenhaften Geldvernichtung, die in die Milliarden geht, ist auch die fehlerhafte Anlageberatung durch die Vermittler (damit sind im folgenden sowohl Banken als auch freie Finanzberater gemeint). Hinzu kommt, dass es bei den Anlegern oftmals an ausreichender Kenntnis und Erfahrung zu derartigen Anlagen fehlt.

Die Beteiligten und ihre Beteiligung
Ein Wertpapier oder eine sonstige Beteiligung (Genussscheine, Gesellschaftsanteile, geschlossene Fonds usw.) wird von einem Unternehmen ausgegeben (=emittiert), das man deswegen den Emittenten nennt. Grundlegend sind zunächst Informationen über den Herausgeber - die wirtschaftliche Situation, Art und Umfang der eigenen Beteiligung und nicht zuletzt, wer an den Anlagen wie viel verdient. Rechtlich ist es möglich, dass sich der Emittent nur in sehr geringem Umfang, oft nur 1.000 Euro, an der Anlage beteiligt, aber Millionenbeträge, oft mehr als 100 Mio. Euro, von Anlegern einsammeln kann. Weiterhin ist es rechtlich möglich, dass sich der Emittent die gesamten Verwaltungsrechte an dem eingesammelten Kapital sichert. Die Anleger sind in diesen Fällen von einer Einflussnahme auf die Geschäftsführung faktisch ausgeschlossen.

Kalkulation oder eher Spekulation?
Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass die Emittenten in ihrem Emissionsprospekt (meist mehr als 100 Seiten lang) ihrer Renditeprognose optimistische Erwartungen zu Grunde legen dürfen. Ihre Kalkulationsgrundlagen müssen lediglich vertretbar erscheinen. Ein Verstoß dagegen ist später nur sehr schwer zu beweisen.

So dürfen Immobilienfonds mit einer jährlichen Mietsteigerung von bis zu 2 % und einer Leerstandsquote von nur 2 % kalkulieren. Besondere Aufmerksamkeit ist bei solchen Fonds geboten, die in ausländische Lebensversicherungen investieren. Beispielsweise warb der in britische Lebensversicherungen anlegende ProRendita-Fonds mit Zuwächsen von 9,45 % pro Jahr und begründete dies mit dem Mittelwert der vergangenen 10 Jahre. Dass es einen eindeutigen Abwärtstrend in den letzten 5 Jahren gab, wurde nicht berücksichtigt. Bisher konnte kein Richter davon überzeugt werden, dass dies unvertretbar ist.

Anlegerschutz ist Sache des Gesetzgebers
Auf Kapitalanlagen spezialisierte Rechtsanwälte wie Dr. Ernst Hoffmann aus Hamburg sehen bei all diesen Anlageformen den Gesetzgeber in der Pflicht: "Die Emittenten müssten verpflichtet werden, mit der Sorgfalt eines vorsichtigen Kaufmanns zu kalkulieren." Im Besonderen gilt dies nicht nur für Fondsanlagen sondern ebenso für Zertifikate u.ä.. Diese werden an den Verlauf von Aktienwerten gekoppelt und unterliegen so einem erhöhten Totalverlustrisiko.

Vermittler, die nur vermitteln
Für den Anleger ist es ferner wichtig, sich vor Augen zu führen, dass ihm die Anlage von der Bank nur vermittelt wird. Die Berater haben häufig keine vertieften Kenntnisse über die Seriosität und Werthaltigkeit der Anlage, sondern informieren sich bestenfalls aus dem Prospekt, oft auch nur aus Kurzinformationen. Vielen Vermittlern geht es letztlich nur um die Höhe ihrer Provision, die sie von den Emittenten für die Vermittlung erhalten. Dabei gilt als Faustregel: Je riskanter die Anlage, desto höher die Provision. Die Entlohnung durch Provision führt häufig dazu, dass der Vermittler seinen Beratungspflichten nur unvollständig nachkommt. Er hebt die Vorteile der Anlage besonders hervor und lässt die Risiken unerwähnt. Diesem strukturellen Mangel lässt sich am besten vorbeugen, indem der Anleger einen sogenannten Honorarberater, aufsucht. Dort zahlt er ein pauschales Honorar direkt an den Berater und erhält dafür provisionsfreie Anlagen und neutralen Rat. Auch auf Kapitalanlagen spezialisierte Rechtsanwälte klären neutral über die Vorteile und Risiken von Anlagen auf.

Beweispflicht liegt beim Anleger
Schließlich sollten Anleger bedenken, im Falle eines Rechtsstreits den Beweis dafür erbringen zu müssen, dass der Vermittler sie falsch beraten hat. Rechtlich ist der Vermittler verpflichtet, den Anleger über die wesentlichen Funktionen und Eigenschaften, insbesondere die Risiken einer Anlage aufzuklären. Der Beweis, dass er diese Pflicht verletzt hat, lässt sich am besten durch einen Zeugen erbringen. Daher sollte man zu dem Beratungsgespräch stets eine Person mitnehmen, die sich auch in einigen Jahren noch an den wesentlichen Inhalt des Beratungsgespräches erinnert. Eine Beweislastumkehr dergestalt, dass der Berater beweisen muss, vollständig und korrekt beraten zu haben, hat der Gesetzgeber bis heute nicht umgesetzt.

Protokollpflicht nicht in allen Fällen
Nur bei der Beratung zu bestimmten Finanzanlagen (u. a. Aktien, offene und geschlossene Fonds, Zertifikate) trifft die Bank die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls und zur Aushändigung einer unterschriebenen Kopie an den Kunden. "Diese Verhaltensregeln sollten auch für freie Vermittler und Produkte des sogenannten Grauen Kapitalmarkts gelten." fordert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann vom Gesetzgeber.

Was steht im Protokoll?
Der Anleger sollte unbedingt darauf achten, dass das Protokoll vollständig und korrekt ist. Wenn dort die Aufklärung über bestimmte Risiken angekreuzt ist, dann muss der Berater dazu auch ein paar verständliche Sätze gesagt haben. Sonst nachfragen!

Kein Abschlusszwang
Abschließend ist zu raten, niemals sofort im ersten Gespräch eine Anlage zu zeichnen. Nehmen Sie die Unterlagen, insbesondere den sogenannten Emissionsprospekt, mit nach Hause und studieren Sie ihn. Prüfen Sie, ob Ihnen der Berater die Risiken erläutert hat. Hat er das nicht, war seine Beratung unvollständig. Wenn Sie den Prospekt nicht verstehen, fragen Sie einen neutralen Dritten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Grundsätzlich sollten Sie nur in Anlagen investieren, die Sie verstehen. Letztlich passt keiner so gut auf Ihr Geld auf, wie Sie selbst.