Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG „MS Astor“ im vorläufigen Insolvenzverfahren

Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG „MS Astor“ im  vorläufigen Insolvenzverfahren
20.11.2014274 Mal gelesen
Der von Premicon herausgegebene Schiffsfonds MS Astor ist seit dem 07.11.2014 im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Der Premicon-Schiffsfonds MS Astor, der in das gleichnamige Kreuzfahrtschiff investiert, befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren (Amtsgericht Bremen, Aktenzeichen 517 IN 23/14). Neben den Beschäftigten des Schiffs betrifft die Pleite auch Anleger, die in die geschlossene Beteiligung investierten. Mit der Insolvenz hat sich für sie ein grundlegendes Risiko einer unternehmerischen Beteiligung verwirklicht. Denn der Kommanditgesellschaft Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG "MS Astor" wohnt dieses Risiko - wie jedem Unternehmen - von Anfang an inne und es hat sich nun realisiert. Dass solche Risiken bestehen und sich auch verwirklichen können, sollte Anleger daher bei ihrem Beitritt bewusst gewesen sein - insbesondere dann, wenn sie sich auf Empfehlung eines Bankberaters an diesem Schiffsfonds beteiligten.

 

Wenn Anleger des Fonds Premicon MS Astor überrascht sind, dass ihre Kapitalanlage in ein vorläufiges Insolvenzverfahren geraten konnte, dann sollte die Anlageberatung überprüft werden. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss neben dem Empfehlen einer "passenden" Kapitalanlage auch ein umfassendes Bild über die Vor- und Nachteile vermitteln. Neben der - nur grob umrissenen - Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung müssen auch noch weitere Pflichten beachtet werden. So müssen Bankberater beispielsweise über Vergütungen aufklären. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Anlageberatung im Raum.

 

Wenn Anleger des Schiffsfonds Premicon MS Astor an ihr damaliges Anlageberatungsgespräch zweifeln, dann sollten sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und die Beratung rechtlich überprüfen zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob und welche (Schadensersatz-)ansprüche sie geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger verschiedener Schiffsfonds, auch Anleger des Fond Premicon MS Astor. Neben den bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen können in der Kanzlei auch insolvenzrechtliche Fragestellungen bearbeitet werden, da Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer selbst als Insolvenzverwalter tätig ist.

 

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Schiffsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei sowie auf der Internetseite www.schiffsfonds.eu.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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