Marketing Terminal GmbH-Insolvenz – Was können betroffene Anleger unternehmen? Fachanwälte informieren

Marketing Terminal GmbH-Insolvenz – Was können betroffene Anleger unternehmen? Fachanwälte informieren
28.10.2014341 Mal gelesen
Die Marketing Terminal GmbH sorgte für negative Schlagzeilen. Nun befindet sich das Münchner Unternehmer seit einigen Tagen im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Zuerst Negativschlagzeilen und kurze Zeit später der Gang zum Insolvenzgericht. Im Fall der Marketing Terminal GmbH müssen die Anleger sich mit einer wenig erfreulichen Entwicklung auseinandersetzen. Zunächst berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass es um ein Schneeballsystem handeln solle. Doch damit noch nicht genug. Seit Mitte Oktober ist das Unternehmen auch von einer Insolvenz betroffen. Das Amtsgericht München ordnete mit Beschluss vom 15.10.2014 (Aktenzeichen 1502 IN 3130/14) an, dass das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Gericht ordnete zudem die Sicherung des Schuldnervermögens an, um nachteiligen Veränderungen vorzubeugen. Doch was bedeuteten diese Geschehnisse für die betroffenen Anleger?

 

Einen eindeutigen "Fahrplan" wie sich die Geschehnisse bei der Marketing Terminal GmbH weiterentwickeln werden, gibt es in diesem Stadium des Verfahrens noch nicht. Derzeit muss der vom Amtsgericht bestimmte vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob überhaupt genug Vermögen bei der Marketing Terminal Service GmbH vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken. Je nachdem, zu welchem Ergebnis der vorläufige Insolvenzverwalter kommt, wird das Insolvenzverfahren weitergehen oder nicht. Wenn genügend Masse - d. h. Vermögen der Marketing Terminal GmbH - zur Verfügung steht, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Sollten diese Prüfung ergeben, dass nicht genug Vermögen vorhanden ist, dann wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.

 

Anleger haben auch in einem Insolvenzverfahren Ansprüche und Rechte

 

Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, dann stehen die Anleger vor der Aufgabe, sich darum zu kümmern, wie sie ihre Ansprüche und Rechte in dieses Verfahren einbringen können. Ein Aspekt ist die Forderungsanmeldung, die möglichst innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist angemeldet werden sollten. Doch es kommt nicht nur darauf an, dass die Forderungen angemeldet werden. Denn die Anmeldung von Forderungen muss auch begründet werden. Dabei sollten Anleger darauf achten, dass möglichst alle in Frage kommenden Ansprüche beachtet werden. Solche komplexen und von Rechtsfragen durchdrungenen Fragestellungen sind für Anleger jedoch oftmals Neuland. Wenn Anleger der Marketing Terminal GmbH sich unterstützen lassen wollen, ist anwaltlicher Rat eine Option. Beispielsweise kann dann die Frage geklärt werden, ob eine insolvenzrechtliche Vertretung sinnvoll und möglich ist. 

 

Neben den insolvenzrechtlichen Fragestellen können auch andere rechtliche Ansatzpunkte überprüft werden, wie etwa Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Marketing Terminal GmbH. Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kooperiert mit der u.a. auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer ist auf das Insolvenzrecht und hierbei insbesondere auf die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren spezialisiert. Beide Gesellschaften decken das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Insolvenzrecht als Spezialgebiete ab und können auf diese Weise eine bestmögliche Vertretung der Anleger gewährleisten.

 

Weitere Informationen zu einer Vertretung und rund um Insolvenzverfahren finden Anleger der Marketing Terminal Service GmbH auf der Internetseite www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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