Wölbern Holland-Fonds Nr. 52: Vierter Holland-Fonds rutscht in die Insolvenz

Wölbern Holland-Fonds Nr. 52: Vierter Holland-Fonds rutscht in die Insolvenz
17.09.2014287 Mal gelesen
Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland Nr. 52 eröffnet (Az.: 67c IN 399 /14). Die betroffenen Anleger müssen den Totalverlust ihres investieren Geldes befürchten.

Der Immobilienmarkt in den Niederlanden erweist sich derzeit als schwierig. Das müssen besonders die Anleger der Wölbern-Holland-Fonds schmerzlich erfahren. Denn der Wölbern Fonds Holland 52 war bereits der vierte Holland-Fonds, der innerhalb kurzer Zeit Insolvenz anmelden musste. Zuvor hatte es bereits die Fonds Holland Nr. 54, Nr. 55 und Nr. 56 erwischt.

Alle Fonds befanden sich schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nun kam erschwerend hinzu, dass wichtige Mietverträge demnächst auslaufen oder bereits ausgelaufen sind und der Leerstand der Immobilien droht. Offenbar ist es nicht gelungen, die Mietverträge zu verlängern oder Nachmieter zu akzeptablen Bedingungen zu finden. Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP: "Bei den Wölbern-Fonds kamen natürlich noch ganz spezielle Umstände hinzu. Die Untreue-Vorwürfe gegen den ehemaligen Wölbern-Chef, der Gelder aus den Fonds abgezweigt und zum Teil zweckentfremdet haben soll sowie das so genannte Liquiditätsmanagementsystem mit dem sich die Fonds untereinander Darlehen gewähren konnten."

Die betroffenen Anleger müssen jedoch nicht auf ihren finanziellen Verlusten sitzen bleiben. "Es ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen", so Rechtsanwalt Diler. In Betracht kommt z.B. Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung. Geschlossene Immobilienfonds wie die Wölbern Holland-Fonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt: Sinkende Immobilienpreise, Wertverluste, schwankende Mieteinnahmen oder Leerstände können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds negativ beeinflussen. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust stehen. Trotz dieser Risiken wurden geschlossene Immobilienfonds erfahrungsgemäß immer wieder als sichere Kapitalanlage angepriesen. "Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört aber auch zwingend eine umfassende Aufklärung über die Risiken. Ebenso hätten die Banken ihre Vermittlungsprovisionen, so genannte Kick-Backs, offen legen müssen", erklärt Diler.

Sollten sich die Vorwürfe gegen den Ex-Wölbern-Chef bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/immobilienfonds/

 

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für geschlossene Immobilienfonds:

 

Rechtsanwalt Thomas Diler,

Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de