KapMuG-Musterklage gegen HRE - Anleger fordern im Musterverfahren 1 Milliarde von der Hypo Real Estate (Az.: KAP 3/10)

KapMuG-Musterklage gegen HRE - Anleger fordern im Musterverfahren 1 Milliarde von der Hypo Real Estate (Az.: KAP 3/10)
03.02.2014459 Mal gelesen
Im Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate geht es vor dem Münchner Oberlandesgericht (Az.: KAP 3/10) seit dem 3. Februar 2014 um mehr als nur die Pleite des einstmals leuchtenden Sterns am Immobilienfinanzierer-Himmel und nicht erfüllte Anleger-Hoffnungen.

Es geht auch um die Grundsätzlichkeit der Schuldfrage und darum, wie glaubwürdig der Investitionsstandort Deutschland in der Welt um Vertrauen wirbt.

Die HRE hatte nach Überzeugung der Kläger ab Juli 2007 den Kapitalmarkt und ihre Aktionäre absichtlich falsch informiert. Milliardenschwere Risiken wurden verschwiegen, gleichzeitig zeichnete die HRE bis zur allerletzten Sekunde das Bild eines risikoarmen Anlage-Partners. Risiken gab es aber: Sie lagen im Subprime-Bezug der HRE-Wertpapier-Portfolien sowie in der der Übernahme der irischen Depfa-Bank. Entgegen der beruhigenden Erklärungen der Geschäftsführung sei die HRE eindeutig von der Finanzmarktkrise besonders betroffen gewesen. Schon im Sommer 2007 zeichnete sich konkret ab, dass die HRE Abschreibungsverluste im hohen dreistelligen Millionenbereich vornehmen musste.

Der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp, dessen Kanzlei den Musterkläger vor dem OLG vertritt: "Trotzdem hat Herr Funke als Vorstandsvorsitzender hartnäckig behauptet, die HRE gehe gestärkt aus der Krise hervor. Fakt ist jedoch, dass die HRE ohne staatliche Rettung pleite wäre." Die Klage stützt sich hauptsächlich auf amtliche Unterlagen wie zum Beispiel Prüfberichte der Deutschen Bundesbank - welche übrigens als vertrauliche Verschlusssachen behandelt werden - und Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.

Insgesamt vertritt Andreas Tilp 40 Kläger, die zusammen rund 1,1 Milliarden Euro Schadensersatz fordern. "Den Klägern steht dieser Schadensersatz zu", lässt Andreas Tilp keinen Zweifel am Ausgang des Verfahrens: "Die HRE-Aktien wurden im Vertrauen auf die Redlichkeit der Aussagen der HRE und des Herrn Funke gekauft und gehalten. Das deutsche Recht schützt dieses Vertrauen." Kritiker des Verfahrens bemängeln dagegen, dass man ausländische Anleger und institutionelle Investoren jetzt auf Kosten der Steuerzahler entschädige. Andreas Tilp widerspricht: "Gerade auch ausländische Investoren beobachten das Münchner Verfahren sehr genau. Der Ausgang des Musterprozesses stellt die Weichen dafür, ob auch zukünftig ausländische Investoren dem deutschen Kapitalmarkt und seinen Gesetzen Vertrauen schenken."

 

Mehr Informationen: www.tilp.de/hypo-real-estate/hre-musterklage

 

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Über TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte:

TILP ist seit 1994 eine der führenden deutschen Kanzleien für Investoren.Wir engagieren uns ausschließlich für Kapitalanleger. Die WirtschaftsWoche bezeichnet Andreas Tilp als "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2013/2014 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur absoluten Spitzengruppe der zwei führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. 

Die Kanzlei TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. In den beiden Frankfurter Telekom-Musterverfahren zu DT2 und DT3 vertritt TILP jeweils den Musterkläger, wie auch in den beiden KapMuG-Musterverfahren gegen die CorealCredit Bank AG (vormals AHBR) sowie die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert, Andreas Tilp war einer der acht Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. Als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein DAV sowie in Stellungnahmen zur Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.