Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia offenbar zahlungsunfähig

Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia offenbar zahlungsunfähig
18.12.2013266 Mal gelesen
Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia steht offenbar vor der Insolvenz. Anlegern droht der Totalverlust.

Eine Beteiligung an dem Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia hörte sich für die Anleger äußerst vielversprechend an. Hohe Ausschüttungen lockten, so dass sich die Anleger mit knapp 23 Millionen Euro an dem Schiffsfonds beteiligten. Jetzt müssen sie die Insolvenz und damit auch den Totalverlust ihres investierten Kapitals befürchten. Denn wie das fondstelegramm am 16.12. 2013 berichtet, wurde das Vermögen der Schifffahrtgesellschaft unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az.: 526 IN 17/13).

Der Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia wurde 2005 aufgelegt und ein Jahr später platziert. Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Klang das Angebot für viele Anleger sehr verlockend, wurden sie von der Realität wieder eingeholt, als die prognostizierten Ausschüttungen hinter den Erwartungen zurückblieben. Als Problem erwies sich auch die sogenannte "105 Prozent Klausel". Diese führte letztlich wohl auch dazu, dass die Ausschüttungen später ausblieben. Zudem sind die wirtschaftlichen Bedingungen in der Schifffahrt weiterhin schwierig, so dass jetzt die Insolvenz zu befürchten ist.

Den betroffenen Anlegern rät Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, daher, ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Denn gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen, die den Anspruch auf Schadensersatz begründen könne, so der Jurist.

Die Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Anlageberatung sind hoch. Eine umfassende Risikoaufklärung des Anlegers gehört unbedingt dazu. "Denn mit den Fondsanteilen werden unternehmerische Beteiligungen erworben. Die bieten neben Chancen eben auch viele Risiken", so Cäsar-Preller. Zu diesen Risiken zählen u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile, die 105 Prozent Klausel und letztlich der Totalverlust des investierten Geldes. "Daher können Schiffsfonds in der Regel auch nicht als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angesehen werden. Dennoch wurden sie unserer Erfahrung nach eben immer wieder mit Attributen wie ,renditestark' oder ,sehr sicher' beworben", sagt Cäsar-Preller.

Neben dieser Risikoaufklärung muss die Bank auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, offenlegen. Denn nach Rechtsprechung des BGH können diese sog. Kick-Backs Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. "Letztlich kann auch noch geprüft werden, ob bereits der Verkaufsprospekt fehlerhaft war. Auch das würde den Anspruch auf Schadensersatz begründen", erklärt Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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