Infinus AG und Future Business KG aA (FuBus): Auch Anlagevermittler haften!

Aktien Fonds Anlegerschutz
19.11.2013915 Mal gelesen
Trotz möglicher Insolvenz der FuBus bestehen noch Rechtsschutzmöglichkeiten für Anleger, ihren Schaden ggf. ersetzt zu bekommen - von Ihrem "Anlageberater"

Bekanntlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen verantwortliche Vorstände und Aufsichtsräte der Infinus-Gruppe, wobei es am 05.11.2013 zu einer Razzia wie auch einigen Festnahmen kam.

Im Blickpunkt der Ermittlungen stehen insbesondere die Orderschuld-verschreibungen, bei denen es sich möglicherweise um sog. Insichgeschäfte handelt. Hier besteht der Verdacht, dass mit Bilanztricks die Ertragslage deutlich besser dargestellt wurde, als diese tatsächlich war. Möglicherweise haben die Verantwortlichen hierzu in den Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage gemacht. Ob und inwieweit dieses Vorgehen des Finanzdienstleistungsinstituts überhaupt legal war, wird derzeit geprüft. Die Ermittlungen dürften sich jedoch zumindest Monate, wenn nicht gar Jahre hinziehen. Sämtliche Konten der Infinus AG sowie der FuBus sind von der Staatsanwaltschaft vorsorglich eingefroren worden. Anleger erhalten aktuell weder Zinsen, noch können sie ihre Anlagen zurückgeben bzw. bei fälligen Anlagen Auszahlungen erwarten.

Für die Future Business KGaA (wie auch die Prosavus AG) wurde bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, wobei mit einer Entscheidung über die Eröffnung der Insolvenzverfahren jedoch frühestens im I. Quartal 2014 zu rechnen sein dürfte. Erst dann können betroffene Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Sollte es zur Eröffnung der Insolvenzverfahren kommen, dürfte mit einem Abschluss u.U. erst in Jahren zu rechnen sein.

Unabhängig hiervon kommt jedoch auch eine Haftung der regional tätigen Berater bzw. Anlagevermittler in Betracht. Wir vertreten bereits zahlreiche Betroffene bzw. Inhaber der FuBus-Orderschuldverschreibungen und prüfen insoweit die in Frage kommenden Ansprüche und nächsten Schritte. Danach können wir feststellen, dass der zugrunde liegende Sachverhalt offenbar einem erkennbaren Muster entspricht: Die Infinus AG hat über Finanzdienstleister, häufig auch Versicherungsmakler, Kunden geworben bzw. Einlagen einwerben lassen. Diese Finanzdienstleister haben allzu oft ihren zumeist langjährigen Kunden, deren Vertrauen sie genossen, empfohlen, ihre Ersparnisse in diese Orderschuldverschreibungen der FuBus zu investieren, obgleich (oder gerade weil) diese Kunden keinerlei oder allenfalls geringe Erfahrungen im Kapitalanlagebereich hatten. Hierbei wurde den Kunden neben einer sicheren Kapitalanlage auch noch eine Verzinsung von 6 bis 7 % p.a. in Aussicht gestellt.

Offensichtlich wurden die FuBus-Kunden von den Anlagevermittlern nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, und zwar weder über die Ertragslage der FuBus noch bspw. über das sog. allgemeine Emittentenrisiko, d.h. das Risiko eines evtl. Totalverlustes. So ergibt sich auch aus den uns vorliegenden Beratungsprotokollen, dass insoweit keine ordnungsgemäße, d.h. anlage- und anlegergerechte Beratung stattgefunden hat, wie dies der Gesetzeslage entspricht und von den Gerichten gefordert wird. Nach gefestigter Rechtsprechung löst zumeist schon der fehlende Hinweis auf das allgemeine Emittentenrisiko (Totalverlustrisiko) einen Schadensersatzanspruch des entsprechenden Beraters/Anlagevermittlers zugunsten des betroffenen Anlegers aus.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass insoweit unterschiedliche Pflichtverstöße gegen die Beratungs- bzw. Informationspflichten vorliegen, die die Anlagevermittler selbst zum Schadenersatz verpflichten. Dieser kann unabhängig von Ansprüchen gegenüber der Infinus AG bzw. FuBus geltend gemacht werden.

Betroffene Anleger, die ebenfalls solche Orderschuldverschreibungen erworben haben, können sich bei uns melden. Wir sind mit der Sach- und Rechtslage vertraut und auch bereits gegen mehrere Anlagevermittler tätig. Wir prüfen ggf., ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können (volle Kapitalerstattung gegen Übertragung der Anleihe) und stehen Ihnen für eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten gerne zur Verfügung. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.